Codein-haltiger Hustensaft für Kinder?

Codein ist als Hustenstiller bei Reizhusten bekannt. Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens 2015 aufgrund einer Überdosierung, ist er für Kinder erst ab 12 Jahren zugelassen. Gerichtlich entschieden wurde nun, dass Pharmahersteller haften, wenn ein entsprechender Hinweis im Beipackzettel fehlt. Man weiß inzwischen, dass bei Codein als Opiat einige Neben- und Wechselwirkungen auftreten können. Auch in manchen rezeptfreien Schmerzmitteln findet man zusätzlich Codein, da es nicht nur schmerzlindernd, sondern auch beruhigend wirkt. Beipackzettel müssen deshalb auf eine unter Umständen tödliche Wirkung und auf eine mögliche Atemnot hinweisen.  Eltern sollten deshalb bei verschreibungspflichtigem Hustensaft unbedingt die Medikation und Dosierung einhalten und mögliche weitere Medikamente auf ihren Codein-Gehalt prüfen. Die maximale Tagesdosis beträgt für Kinder ab 12 Jahren 200 mg.