Rauchentwöhnungskurse werden schon länger von einigen Krankenkassen erstattet. Hartnäckige Raucher benötigen zur Entwöhnung aber oft nikotinhaltige Medikamente wie z. B. Nikotinpflaster – bisher aus eigener Tasche. Dies soll sich nun ändern, zumindest dann, wenn der Arzt bzw. die Ärztin eine schwere Tabakabhängigkeit bescheinigt. Diese liegt vor, wenn man den Fagerströmtest mit mindestens sechs Punkten abschließt oder ein erhöhtes gesundheitliches Risiko durch COPD, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine Schwangerschaft vorliegt. Insbesondere Medikamente, die Vareniclin als Tabletten oder Nikotin in Form von Mundspray, Pflaster, Kaugummi oder Lutschtabletten enthalten, helfen bei einer erfolgreichen Entwöhnung auch um Entzugssymptome zu lindern. Eigenständig gekaufte Nikotinkaugummis oder -pflaster werden ohne ärztliche Verordnung nicht erstattet. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, können aber noch ein paar Monate vergehen.