Vergessene und verschwundene E-Rezepte

Seit Anfang des Jahres wird das E-Rezept verpflichtend für Kassenpatienten in Arztpraxen ausgestellt und von den Apotheken meist über die elektronische Gesundheitskarte ausgelesen. Nach den bekannten Anlaufschwierigkeiten ist es inzwischen um das E-Rezept ruhiger geworden. Trotzdem bietet es für die Apotheken immer wieder neue Herausforderungen, wie beispielsweise gelöschte Rezepte, die technisch offenbar verschwunden sind, obwohl die behandelnde Praxis sicher ist, sie ausgestellt zu haben. Häufig entdeckt man auf Gesundheitskarten auch eingelöste Rezepte, die sich eigentlich nach 100 Tagen automatisch löschen sollten. Gravierender als diese sind allerdings Rezepte, die auf der Karte vergessen wurden und u. U. inzwischen ungültig sind. Mit einer Card-Link-App (z. B. von gesund.de) kann man per Smartphone seine Gesundheitskarte selbst auslesen und uns direkt die Rezepte schicken. Zum langfristigen Speichern der Rezeptdaten eignet sich vor allem die Elektronische Patientenakte (ePA).