Das Dilemma mit dem Apotheken-Notdienst

Immer wieder ist von einer notwendigen Neuordnung des Notdienstes die Rede, der zu den Pflichten jeder niedergelassenen Apotheke gehört. Gerade in ländlichen Gebieten, in denen in vielen Gemeinden keine Apotheke mehr zu finden ist, führt dies zu immer längeren Anfahrtsstrecken. Wo ohnehin Mitarbeiter*innen fehlen, wird der nächtliche Notdienst nach einer kompletten Tagesschicht oft zusätzlich geleistet. Nicht selten ist diese/r Apotheker*in am nächsten Tag dann wieder hinterm Verkaufstisch zu finden. Aufgrund der steigenden Zahl an Apothekenschließungen müssen die wenigen Verbliebenen immer öfter den ungeliebten Nacht- und Wochenendnotdienst übernehmen. Auch die drei Bären-Apotheken stehen in unterschiedlichem Turnus in der Pflicht: in Herrenberg aktuell alle 12 Tage, in Tübingen dagegen nur alle 20 Tage. Im Grunde handelt es sich beim Notdienst um einen Bereitschaftsdienst, für den sich ein/e Mitarbeiter*in in den Räumen der Apotheke aufhalten muss. Oft steht hierfür eine Schlafgelegenheit zur Verfügung.

Schwierig durch Fachkräftemangel
Kleine ländliche Apotheken haben schon wegen des Pflichtnotdienstes häufig Probleme approbierte Apotheken-Mitarbeiter*innen zu finden. Wo jemand ausscheidet, sind entstandene Lücken kaum noch zu schließen. Etwa die Hälfte aller Apotheken müssen statistisch pro Quartal ein bis vier Mal den Notdienst übernehmen. Landapotheken trifft es mitunter inzwischen doppelt so häufig – Tendenz steigend. Deshalb wird seit langem eine bessere Vergütung sowie ein anderer Turnus gefordert. Erfüllen dürfen den Notdienst übrigens ausschließlich Apotheker*innen.

Schlechte Entlohnung
Bislang bekommt eine notdiensthabende Apotheke einen einmaligen Zuschlag pro Kunde*in von 2,50 € für abgegebene Medikamente, was man auch als symbolisch bezeichnen könnte. Ist auf dem Rezept das Feld „noctu“ angekreuzt, übernimmt diesen Betrag die Krankenkasse. Genutzt wird der Notdienst vor allem in Ballungsräumen nicht selten wie normale Öffnungszeiten, obwohl es sich letztlich um einen Bereitschaftsdienst handelt. Da die Vergütung des Apotheken-Notdienstes schon lange nicht ausreichend ist, gibt es seit 2013 einen pauschalen Notdienstzuschuss durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF), organisiert vom Deutschen Apothekenverband und bezahlt von der Gesamtheit aller bundesweiten Apotheken. Hierzu will das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der geplanten Apothekenreform künftig 7 Cent beitragen, zusätzlich zu dem, bislang mit 21 Cent pro verkauftem verschreibungspflichtigem Medikament vom NNF getragenem Anteil.