Gesundes-Herz-Gesetz – mehr Prävention in der Apotheke?

Die Sterblichkeitsrate durch Herzinfarkte und Schlaganfälle ist hierzulande höher als in den meisten anderen westlichen Industrienationen. Ihr Anteil liegt bei 40 Prozent aller Sterbefälle. Neben einem flächendeckend verbesserten Rettungsdienst, der Betroffene schneller erreicht, geht es dem Bundesgesundheitsminister auch um eine bessere Prävention damit Risikopatienten*innen früher erkannt werden. Laut dem geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ sollen dabei neben Hauarztpraxen vor allem Apotheken mit im Boot sein. Das Gesetz sieht regelmäßige Herz-Checks im Kindes- und Jugendalter sowie mit 25, 35 und 50 Jahren vor. Um spätere Gefäßverschlüsse zu verhindern, sollen frühzeitig Fettstoffwechselstörungen und Arteriosklerose identifiziert und behandelt werden. Das neue Gesetz ist für Mitte 2025 geplant und sieht die Früherkennung erhöhter Cholesterinwerte vor. So soll u. a. eine familiär bedingte Hypercholesterinämie aufgedeckt werden. Der Check-up soll dann neben der Hausarztpraxis auch in der Apotheke als zusätzliche pharmazeutische Dienstleistung möglich sein und dokumentiert werden. In diesem Zusammenhang sollen hier auch ergänzende Beratungsmöglichkeiten z. B. zur Rauchentwöhnung angeboten werden. Wir werden Sie hierüber rechtzeitig informieren.