Risiken von Opioiden wie Tramadol

Nicht nur bei langjährigen Schmerzpatienten/innen, auch nach OPs oder Unfällen ist Tramadol ein häufig verabreichtes Mittel. Es gehört wie Tilidin als synthetisches Opioid zu den meist verschriebenen Schmerzmitteln. Anders als viele andere Opioide unterliegt es nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und kann ohne Auflagen an Schmerzpatienten/innen abgegeben werden. 2011 wurde der Antrag, Tramadol einer Betäubungsmittelpflicht zu unterstellen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt, obwohl Hinweise auf ein erhöhtes Sucht- und Missbrauchsrisiko sich häuften und Länder wie die USA, Australien, GB und Frankreich längst eine solche Korrektur vorgenommen hatten. Aufgrund dieser Situation ist der Anteil des missbräuchlichen Konsums in den letzten Jahren hierzulande massiv gestiegen. Neben einer Zunahme an Abhängigen gibt es auch Einzelfälle mit Todesfolge. Beides geht oft auf fehlende Infos zu möglichen Risiken zurück.

Rasante Abhängigkeit
In den USA kämpft man seit vielen Jahren gegen eine regelrechte Opioid-Epidemie unter Drogenabhängigen. Dabei liegt die Gefahr auch für Schmerzpatienten/innen in dem Risiko sich unbeabsichtigt abhängig zu machen. Tramadol verringert sehr schnell die Schmerzwahrnehmung und baut gleichzeitig durch die Ausschüttung von Glückshormonen Betroffene psychisch wieder auf. Gerade bei Menschen, die längere Zeit von starken Schmerzen geplagt sind, ist dies ein wichtiger Nebeneffekt. Anders als bei stärkeren Opioiden werden die Nebenwirkungen selbst bei einer längerfristigen Therapie mit Tramadol offiziell als gering eingestuft. Aktuelle Beobachtungen einer britischen Studie sowie des Projektes „World of Pain“, einem Verbund internationaler Investigativjournalisten, weisen aber auf eine notwendige Sensibilisierung bei Patienten und Angehörigen hin.

Gefährliche Wechselwirkungen
Schmerztherapeuten raten bei der Gabe von Tramadol die Therapie von vorn herein zeitlich zu begrenzen und so schnell wie möglich auf schwächere Mittel umzusteigen. Vielen Betroffenen ist das Abhängigkeits-Risiko gar nicht bewusst, auch nicht die mögliche tödliche Gefahr von Überdosierungen oder Wechselwirkungen mit z. B. Beruhigungsmitteln oder Antidepressiva. Patienten/innen sollten deshalb die behandelnden Ärzte/innen über Medikamente informieren, die zusätzlich eingenommen werden. Im schlimmsten Fall kann es sonst zu Atemnot oder abfallendem Blutdruck bis zum Koma kommen.

Stationärer Tramadol-Entzug
Im Beipackzettel wird bzgl. der Dauer einer Behandlung auf den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin verwiesen. Eine risikolose Anwendungsdauer will man hier offenbar nicht vorgeben. Inzwischen wurden vom Pharmahersteller weitere Warnhinweise u. A. hinsichtlich der Wechselwirkungen mit Antidepressiva und Beruhigungsmitteln als auch zum Abhängigkeitspotenzial gefordert. Wie gefährlich eine längere Therapie mit Tramadol sein kann, sieht man auch an dem langwierigen stationären Entzug im Falle einer Tramadol-Abhängigkeit. Trotz der bestehenden Risiken wird vom BfArM die Einstufung als Betäubungsmittel weiterhin abgelehnt. Patientenschutz steht hier im Widerspruch zur Versorgungsproblematik. Wirksame, sichere und bezahlbare Arzneimittel müssen laut BfArM erhalten bleiben, trotz des Abhängigkeitsrisikos. Als BtM wäre Tramadol nur noch einer kleineren Patientengruppe zugängig.