Mit Thymian Schnupfen und Bronchitis bekämpfen
Thymian wird schon seit der Antike sowohl in der Küche als Würzkraut, als auch gegen Krankheiten eingesetzt. Sein würzig bitter-süßes Aroma gibt vielen deftigen Fleisch- und Fischgerichten und auch Eintöpfen die typische Thymiannote. Als Heilkraut wird es vor allem bei Erkältungskrankheiten, Verdauungsbeschwerden sowie als natürliches Antibiotikum eingesetzt. Seine ätherischen Substanzen wirken krampf- und schleimlösend und entzündungshemmend. Das enthaltene Thymol lindert besonders Bronchitis, Keuchhusten und Schnupfen, aber auch Verdauungs- und Menstruationsbeschwerden – als Teeaufguss, Inhalation oder Gurgellösung. Man findet kaum einen Hustentee, der nicht Thymian enthält. Und für die bessere Verdauung gibt man getrockneten oder ein Sträußchen frischen Thymian direkt beim Kochen in die Speisen. Er ist ein wichtiger Bestandteil mediterraner Würzmischungen.
In medizinischen Studien hat man inzwischen auch sein Potenzial gegen multiresistente Keime entdeckt. Wenn nichts mehr wirkt gegen antibiotikaresistente Bakterien, hilft oft Thymian. Thymol reduziert nicht nur Keime, sondern dezimiert auch die Gefahr von Resistenzen. Durch seine antibakterielle Wirkung wird eine Thymian-Tinktur außerdem bei hartnäckiger Akne oder Zahnfleischentzündungen eingesetzt. Wie bei allen ätherischen Ölen muss man aber auch Thymianöl sehr vorsichtig dosieren. Zwei Tropfen auf einen Liter Wasser genügen schon für ein Inhalat und wer seine gesundheitsfördernde Wirkung regelmäßig einsetzen will, gibt ein paar Tropfen zum Salatdressing hinzu oder genießt ihn als Thymianhonig. Als Würzkraut kann man ihn frisch oder getrocknet verwenden. Gerade im Winter dient er auch gerne als Ersatz für Rosmarin, z. B. als Beigabe zu Bratkartoffeln, gebackenem Schafskäse, in Pastasaucen oder im grünen Salat. Asthmatiker sollten mit Thymianöl vorsichtig sein und für Babys und Kleinkinder unter 4 Jahren sind ätherische Öle grundsätzlich ungeeignet.

Derzeit liest man öfter von gefährlichen Lektinen (Antinährstoffen) in Nachtschattengewächsen, also Gemüsesorten wie Kartoffeln, Paprika, Tomaten, Hülsenfrüchten, ja sogar Vollkorn. Forscher, die vor diesen warnen, nehmen meist an, dass Erkrankungen wie Arthritis, Herzerkrankungen und Ekzeme hier ihre Ursache haben könnten. Vor allem Menschen, die mit ihrem Gewicht kämpfen, an einem Reizdarm leiden und dafür eine Glutenunverträglichkeit verantwortlich machen, sollten demnach besser auch auf Nachtschattengewächse verzichten. Dabei ist die Problematik schon seit langem bekannt und durch das Kochen bzw. die Verarbeitung der kritischen Gemüsesorten weitgehend entschärft. Nachtschattengewächse generell als kritisch einzustufen, dafür fehlt derzeit die wissenschaftliche Basis. Wie so oft ist es auch hier eine Frage der Menge.
Gesichtsmassagen liegen seit einigen Jahren voll im Trend. Dabei findet man auch Varianten wie die Buccal-Massage über die Mundhöhle oder Massagen mit Sauglocken zum Schröpfen. Derlei Methoden sollte man besser den Profis überlassen. Aber auch die einfache Gesichtsmassage kombiniert mit Seren oder reichhaltigen Ölen wirkt entspannend und glättend. Im Alltag sind unsere Gesichtsmuskeln permanent im Einsatz. Neben der Mimik beim Sprechen hinterlassen auch Ärger, Stress und zu wenig Schlaf ihre Spuren in Form von unerwünschten Falten und Stauungen. Auch wenn man Falten nicht wegmassieren kann, lässt sich durch eine regelmäßige Gesichtsmassage die Durchblutung und der Stoffwechsel anregen und so das Hautbild verbessern und verjüngen. Ob als abendliches Ritual oder zur schnellen Entspannung zwischendurch: Kreisen, Ausstreichen und Klopfen beruhigt die Gesichtsnerven und stimuliert Lymphe und Gefäße. Auch bei Druckkopfschmerz kann eine Massage von Stirn, Schläfen und Nasenwurzel helfen. Dabei unbedingt ein pflegendes Öl oder eine Hautserum verwenden, damit die Finger gut über die Haut gleiten können und nicht an der Haut zerren oder ziehen.
können gesetzlich Versicherte eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen. Bei Arzneimitteln zahlt man als Versicherter 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Grundsätzlich gilt hier die 2-Prozent-Regel, nach der niemand mehr als 2 Prozent des jährlichen Einkommens für Zuzahlungen bei Gesundheitsleistungen zahlen muss. Chronisch Kranke können sich hiervon ebenso befreien lassen wie Pflegebedürftige ab Stufe 3, Versicherte mit einer Behinderung von min. 60 Prozent sowie Geringverdiener. Wichtig für eine Befreiung der Zuzahlung: immer alle Zuzahlungsbelege sammeln und den aktuellen Stand im Blick haben. Einfacher ist es mit einer Servicekarte der Bären-Apotheke. Hierüber werden alle Arzneimitteldaten und Zuzahlungen gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.

