Neues Cannabis-Gesetz ohne Kassenerstattung
Im Juli tauchten erste Schlagzeilen auf, die auf eine Streichung des medizinischen Cannabis aus dem Erstattungskatalog der Krankenkassen hindeuteten. Damit wurde Cannabis auf Rezept nicht mehr möglich. Ursprünglich sollte das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz dem vereinfachten Online-Handel per Fern-Rezept einen Riegel vorschieben. Doch nun trifft es vor allem schwerkranke oder austherapierte Patienten und jene, die Cannabis im Rahmen ihrer Palliativversorgung erhalten. Der Cannabis-Handel sollte raus aus der Grauzone des Online-Marktes. Das ist derzeit aber nicht der Fall und wird wohl noch einige Zeit brauchen bis sich der neue Gesundheitsminister der Problematik angenommen hat. Solange können Patienten/innen, die auf medizinischen Cannabis angewiesen sind, nur auf Medikamente mit Cannabis-Extrakten ausweichen, die in der Wirkung abweichen oder Cannabisblüten über ein Privatrezept selbst zahlen. Seit dem 30.7.26 gibt es für Apotheken bei der Abgabe von medizinischem Cannabis keinen Ermessensspielraum und auch keine Übergangsfrist. Selbst Kassenrezepte, die noch Mitte Juli ausgestellt wurden, sind nicht mehr erstattungsfähig. Klagen Betroffener auf Erstattung wurden bisher von den Sozialgerichten abgewiesen.



