Raucherentwöhnung bald auf Rezept?

Rauchentwöhnungskurse werden schon seit einiger Zeit von zahlreichen Krankenkassen erstattet. Für so manchen hartnäckigen Raucher genügt das aber oft nicht und es werden andere Mittel zur Entwöhnung wie z. B. Nikotinpflaster benötigt. Bisher mussten nikotinhaltige Medikamente jedoch selbst gezahlt werden. Dies soll sich nun ändern, so hat es der Gemeinsame Bundesauschuss der gesetzlichen Krankenkassen Mitte Mai beschlossen – zumindest dann, wenn der Arzt bzw. die Ärztin eine schwere Tabakabhängigkeit bescheinigt. Diese liegt vor, wenn man den Fagerströmtest mit mindestens sechs Punkten abschließt oder ein erhöhtes gesundheitliches Risiko durch COPD, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine Schwangerschaft vorliegt. Insbesondere Medikamente, die Vareniclin als Tabletten oder Nikotin in Form von Mundspray, Pflaster, Kaugummi oder Lutschtabletten enthalten, können bei einer erfolgreichen Entwöhnung helfen und Entzugssymptome lindern. Eigenständig gekaufte Nikotinkaugummis oder -pflaster werden ohne ärztliche Verordnung aber nicht erstattet.

Krebs und Gefäßverengungen

Rauchen stellt noch immer ein erhebliches Krankheitsrisiko dar. Aktuell rauchen knapp 30 Prozent aller Menschen ab 14 Jahren. Hiervon sterben rund 100.000 Raucher hierzulande jährlich an den Folgen ihrer Sucht – am häufigsten an Krebs, aber auch an Herzinfarkten oder Schlaganfällen auf Grund von Gefäßverengungen. Durch die neue Regelung hofft man künftig mehr Menschen davon zu überzeugen mit dem Rauchen aufzuhören. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, können noch ein paar Monate vergehen.