Über 60-jährige und viele chronisch Kranke haben Anspruch!

Im November wurde vom Bundesgesundheitsminister entschieden, die durch schwere Coronaverläufe gefährdeten Risikogruppen mit Hilfe einer kostenlosen Abgabe von FFP2-Masken besser zu schützen. Dazu gehören neben den Älteren über 60 Jahren insbesondere jene Patienten, die an chronischen Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen leiden wie z. B. Asthma, Herz- oder Niereninsuffizienz oder COPD. Aber auch Menschen mit Gefäßerkrankungen wie Thrombosen, Atherosklerose und vor allem Schlaganfällen, haben Anspruch auf diese Masken. Weitere berechtigte Gruppen sind Typ 2 Diabetiker sowie Krebspatienten, die sich schon in Therapie befinden oder bei denen diese bevorsteht. Außerdem bekommen alle Personen mit einer Organ- oder Stammzelltransplantation kostenlose FFP2-Masken.

Der individuelle Versichertenstatus spielt für die Abgabe keine Rolle. Alle hier genannten Gruppen werden gleich behandelt und benötigen kein Rezept oder eine ärztliche Verordnung. Mit der Unterschrift unter der Eigenerklärung bestätigen sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu gehören. Über 60-jährige sollten sich durch einen Personalausweis, Führerschein oder eine Krankenversichertenkarte ausweisen können. Wem es nicht möglich ist selbst zu kommen, kann auch eine andere Person damit beauftragen. Dafür am besten den Ausweis und natürlich die Eigenerklärung mitgeben.