Von vergessenen und verschwundenen E-Rezepten

Seit neun Monaten wird das E-Rezept nun verpflichtend für Kassenpatienten in Arztpraxen ausgestellt und von den Apotheken meist über die elektronische Gesundheitskarte ausgelesen. Nach den bekannten Anlaufschwierigkeiten, insbesondere unerwünschten Zeitverzögerungen und Wartezeiten, ist es inzwischen um das E-Rezept ruhiger geworden. Trotz allem bietet es für die Apotheken immer wieder neue Herausforderungen. Wenig hört man beispielsweise über gelöschte Rezepte, die technisch offenbar verschwunden sind, obwohl die behandelnde Praxis sicher ist, sie ausgestellt zu haben. Auch wenn der Unmut dann oft an den Apotheken hängen bleibt, ein neues Rezept kann nur die Praxis ausstellen.

Oft einfach vergessen
Häufig entdeckt man auf den Elektronischen Gesundheitskarten auch längst eingelöste Rezepte, die sich eigentlich 100 Tage nach der Einlösung automatisch selbst löschen sollten. Gravierender als diese sind allerdings Rezepte, die schlicht auf der Karte vergessen wurden und 28 Tage nach Ausstellung ungültig werden. Nicht selten hat der/die Patient/in keinen Überblick, was verordnet wurde oder vergisst einfach, dass auf seiner Karte noch ein nicht eingereichtes Rezept gespeichert ist. Mit dem Card-Link-Verfahren (z. B. von gesund.de) kann man jetzt mit dem Handy seine Gesundheitskarte selbst auslesen und so vergessene Rezepte rechtzeitig entdecken.

Gelöscht ist gelöscht
Will man Rezepte dauerhaft aufbewahren, sollte man die Daten auf der Elektronischen Patientenakte (ePA) speichern, die derzeit aber noch wenig verbreitet ist. Verfügt man nicht über die Card-Link-App, sollte man uns bitten nachzusehen, ob die eG-Karte noch Rezepte enthält, die man einlösen oder löschen möchte. Oft weisen wir aber auch die Kunden/innen auf diese direkt hin und fragen nach. Wird ein Rezept allerdings von Patienten aus Versehen gelöscht, können wir i. d. R. nicht helfen. Dann muss die Praxis ein neues Rezept ausstellen.