Unterstützung bei der Zuzahlungsbefreiung!

Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen. Bei Arzneimitteln zahlt man als Versicherter 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Grundsätzlich gilt hier die 2-Prozent-Regel, nach der niemand mehr als 2 Prozent des jährlichen Einkommens für Zuzahlungen bei Gesundheitsleistungen zahlen muss. Chronisch Kranke können sich hiervon ebenso befreien lassen wie Pflegebedürftige ab Stufe 3, Versicherte mit einer Behinderung von min. 60 Prozent sowie Geringverdiener. Wichtig für eine Befreiung der Zuzahlung: immer alle Zuzahlungsbelege sammeln und den aktuellen Stand im Blick haben. Einfacher ist es mit einer Servicekarte der Bären-Apotheke. Hierüber werden alle Arzneimitteldaten und Zuzahlungen gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.

Ohne diese Kundenkarte kann bei Vorlage der Krankenversichertenkarte eine Zuzahlungsauswertung für die bei uns eingelösten Rezepte über das Rechenzentrum der Bären-Apotheke angefragt werden. Diese Auflistung wird dann direkt per Post zugestellt. Einen allgemeinen Zuzahlungsrechner findet man für einen ersten Überblick beim Apothekenverband unter https://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html  Hier noch ein Rechenbeispiel: bei einem Brutto-Einkommen von 18.000 € jährlich liegt die max. Zuzahlungsleistung bei 360 €. Von den Zuzahlungen zu unterscheiden sind allerdings sogenannte Aufzahlungen, die sich aus dem Preis des Medikamentes ergeben. Liegt dieser über dem zu erstattenden Festbetrag muss der Patient die entsprechende Differenz entrichten, unabhängig davon ob er von der Zuzahlung befreit ist. Genau Informationen bekommt man auch bei seiner Krankenkasse.