Wie sollte man mit Nebenwirkungen umgehen?
Nebenwirkungen von Medikamenten können in den unterschiedlichsten Formen und Stärken auftreten und sind von der individuellen Befindlichkeit des Patienten abhängig. Der Medikamenten-Beipackzettel gibt Auskunft über mögliche Nebenwirkungen und ihre Häufigkeit. Grundsätzlich werden alle zugelassenen Medikamente jahrelang auf ihre Verträglichkeit getestet und doch machen sich manche Nebenwirkungen erst durch die langfristige Einnahme einer großen Zahl von Menschen bemerkbar. Deshalb ist es wichtig, diese beim verordnenden Arzt, in der Apotheke oder direkt online über das Patientenportal des Paul-Ehrlich-Instituts www.pei.de zu melden. Hier werden alle Daten gesammelt und überprüft und so die Arzneimittelsicherheit erhöht. Unerwünschte Nebenwirkungen können gleichermaßen bei verschreibungspflichtigen wie bei Mitteln zur Selbstmedikation auftreten. Auch wenn es sich in der Regel um leichte Nebenwirkungen wie Verdauungsstörungen oder Hautreaktionen handelt, sollte man gerade bei freiverkäuflichen Mitteln auf körperliche Reaktionen achten. Nicht jeder verträgt z. B. jedes Schmerzmittel. Menschen mit einem empfindlichen Magen bekommen beispielsweise von ASS häufiger Bauchschmerzen, die bei Ibuprofen oder Paracetamol nur selten auftreten. Bei Leberproblemen sollte man dagegen bei letzterem Wirkstoff vorsichtig sein.
Manche Wirkstoffe sind bekannt dafür Nebenwirkungen zu verursachen, die man aber wegen ihrer sonstigen Wirkung in Kauf nimmt. Dies gilt vor allem für Medikamente gegen schwerwiegende Erkrankungen wie z. B. Krebs, Rheuma, Diabetes, Herzbeschwerden oder auch Depressionen. Hier können Stoffwechsel oder Immunsystem gestört werden und den Patienten erhebliche Probleme bereiten. Aber nicht jede Nebenwirkung muss man einfach hinnehmen. Mitunter gibt es alternative Mittel, auf die man ausweichen kann. Deshalb ist es wichtig, auftretende Nebenwirkungen mit dem Arzt oder Apotheker zu besprechen. Nur so können Mittel verbessert, Schwächen eines Medikamentes aufgedeckt und Patienten vor schwerwiegenden Schäden geschützt werden.