Bei medizinischem Cannabis bleibt alles beim Alten

Mitte April hatte man, wie von der Ampelkoalition angekündigt, mit einer weitreichenden Cannabis-Freigabegerechnet.Doch durch die vom EuGH geforderte Nachbesserung wurde die neue Cannabis-Verordnung weitgehend reduziert. Was die Apotheken angeht, beschränkt sich die Abgabe auf die bereits seit Jahren etablierte Versorgung chronisch Kranker, also jener, die ohnehin per BtM-Rezept Zugang zu THC-haltigen Cannabinoiden haben. Je nach Indikation bekommen Schwerkranke medizinisches Cannabis zur Schmerzlinderung gegen Tumorschmerzen, bei Multiple Sklerose, Fibromyalgie, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, während der Chemotherapie oder beim Tourette-Syndrom. Bei einer Neuverordnung erfolgt i. d. R. ein ausführliches Beratungsgespräch in der Apotheke.

Dosis sensibel anpassen
Nach dem Prinzip „start low – go slow“ beginnt man mit einer möglichst niedrigen Dosierung unter engmaschiger Kontrolle. Nicht immer wird sofort die erhoffte Wirkung erreicht oder es kommt sogar zu störenden Nebenwirkungen. Dosis und Einnahmefrequenz müssen dann verändert oder neben THC auch CBD verabreicht werden. Die Bären-Apotheke Herrenberg ist schon seit einigen Jahren hierauf spezialisiert und als Cannabis-führende Apotheke zugelassen. CBD-Tropfen und Öle aus Nutzhanfsamen (mit weniger al 0,2 % THC) unterliegen innerhalb der EU nach wie vor keinen Beschränkungen, denn sie gelten nicht als Rauschmittel.