Coronaimpfung wird 2023 Kassenleistung

Um die Coronaimpfung künftig zur Regelleistung über die Krankenkassen werden zu lassen, wurde für die kommenden Monate eine Übergangsregelung gefunden. Noch bis zum 7.   April kann man sich weiterhin in Hausarztpraxen und impfenden Apotheken kostenlos gegen Corona impfen lassen. Die Kosten werden aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds erstattet. Dies ändert sich dann ab April, wenn Versicherte wie sonst üblich ihre Versichertenkarte vorlegen müssen. Das Impfen durch entsprechend geschulte Apotheken wird bis dahin rechtlich geregelt und eine Coronaimpfung von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr hier dauerhaft möglich sein. Die von den Bundesländern getragenen Impfstützpunkte und mobilen Impfteams werden ab dem 1. Januar 2023 dann nicht mehr benötigt.Die Impfungen gehen damit in eine Regelversorgung über. Seit September gibt es für Baden-Württemberg ein zentrales Corona-Impfportal unter www.impftermin-bw.de über das Online-Termine gebucht werden können. Hier findet man auch unser TIZ-Gäu in Herrenberg. Alle weiteren Impftermine gibt es über https://tz-herrenberg.impfomizer.de/selectevent Die Arzneimittelbehörde der EU empfiehlt übrigens inzwischen die an Omikron angepassten Impfstoffe von BionTech/Pfizer und Moderna auch für Erstimpfungen und nicht nur für Boosterimpfungen.