Mangelnde Kostenerstattung bei Fiebersäften und -zäpfchen
Besonders Familien mit kleinen Kindern werden sich nur ungern an die letzte Erkältungssaison erinnern. Seit dem Spätsommer 2022 bis Anfang 2023 waren vor allem Fiebersäfte und -zäpfchen für Babys und Kinder Mangelware. Viele Apotheken wie auch wir, die dies personell stemmen konnte, stellten sie kurzfristig in Eigenrezeptur her, mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand. Schließlich mussten nicht nur die Rezepturen gemischt, sondern auch die Einzelbestandteile inkl. Gefäßen geordert werden. Auch diese waren oft nur über Umwege bestellbar. Viele Apotheken haben schon damals abgewunken und vor dem Aufwand sowie späteren Erstattungsproblemen gewarnt. Und so ist es inzwischen für viele gekommen. Der Albtraum jeder Apotheke lautet: Nullretax wegen Formfehlern! Was nicht weniger bedeutet, als keine Erstattung durch die Krankenkassen.
Formfehler blockieren Erstattung
Auch wenn dies nicht für alle Krankenkassen gilt, werden es immer mehr, die inzwischen die eingereichten Rezepte mit dem Vermerk „Nicht erstattungsfähig“ an die Apotheken zurückgeben. Mal weil ein Kreuz an der richtigen Stelle oder nötige Dosierungsangaben fehlten, die bei Eigenherstellung auch bei rezeptfreien Medikamenten nötig sind. Die Rückläufe verzögern sich teilweise bis zu 6 Monaten. Nachträglich fehlende Angaben mit der Praxis zu klären und nachzutragen ist schwierig. Bei vielen Fiebermitteln werden die Apotheken, die sich hier gegenüber den Kleinsten in der Verantwortung fühlten, also draufzahlen. Die Bären-Apotheke hat damals frühzeitig die Rezepturen von den Praxen verordnen und die Dosierempfehlung mit kg-Angaben auf die Fläschchen drucken lassen. Inzwischen sind wieder ausreichend Fieber- und Schmerzmittel für die Kinder vorhanden. Wie es damit zur nächsten Erkältungswelle aussieht, ist ungewiss. Sicher aber ist, dass sich künftig noch weniger Apotheken für die Herstellung von Eigenrezepturen entscheiden werden.