Neue Testverordnung seit Juli gültig!

Die neue Coronatest-Verordnung hat die Tests ab Juli für viele teurer gemacht, für Risikogruppen bleiben sie aber kostenlos. Auch wenn der Start am 30.6.22 aufgrund des geringen Vorlaufs und der Vielzahl an Ausnahmeregelungen etwas holprig war, hat sich das notwendige Prozedere inzwischen auch in unserem Test- und Impfzentrum in Herrenberg am Hasenplatz eingespielt. Hier kann man sich weiterhin wochentags und samstags zwischen 11 und 13 Uhr testen lassen. Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben Kinder unter 5 Jahren, Personen, die mit Infizierten im selben Haushalt leben, Schwangere in den ersten drei Monaten sowie chronisch Kranke und Personen, die nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Dazu kommen pflegende Angehörige, Studienteilnehmer sowie Pflegepersonal, medizinische Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Außerdem gehören Menschen mit Behinderungen und deren Betreuer/innen sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu den Risikogruppen.

Wer muss dazu zahlen?
Daneben gibt es drei Personengruppen, die künftig einen Eigenanteil von 3 Euro leisten müssen. Dieser Beitrag wird nötig, wenn am selben Tag eine Veranstaltung oder Gaststätte in Innenräumen besucht wird, bei Besuchen von über 60-Jährigen oder gefährdeten Person mit Vorerkrankungen bzw. einer Behinderung. Auch Personen, die in den letzten 5 Tagen eine rote Warnmeldung der Corona-Warn-App bekommen haben müssen 3 € zuzahlen. Apotheken und Testzentren sind künftig verpflichtet Identität und Anspruch entsprechend zu überprüfen bzw. unterschreiben zu lassen. Alle übrigen Personen zahlen in unserem TIZ in Herrenberg 15 Euro für einen Antigenschnelltest. Neben den Schnelltests machen wir hier auch NAAT- bzw. PCR-Test sowie Antikörpertests. Alle nötigen Infos, Kosten und Termine bekommt man unter www.corona-schnelltest-gaeu.de