Änderungen beim Medizinal-Cannabis

Anders als bei Cannabis gibt es für die Abgabe von Medizinal-Cannabis nur bürokratische Änderungen, die Abwicklung betreffend und keine generelle Legalisierung. Es muss weiterhin von speziell zugelassenen Medizinern*innen und autorisierten Apotheken verschrieben bzw. abgegeben werden. Auch die Bären-Apotheke gehört hier seit langem dazu. Noch bis Ende April benötigt man für die Abgabe übergangsweise weiterhin ein BTM-Rezept, auch wenn es seit dem 1.4.24 per Gesetz nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. Es hat aber nach wie vor Arzneimittelstatus und bleibt apotheken- und verschreibungspflichtig. Im Laufe des Monats müssen deshalb entsprechende Änderungen auf Apothekenseite erfolgen. Die Bären-Apotheke wird wie gewohnt die Patienten*innen mit medizinischen Cannabisblüten versorgen. Wir hoffen, dass sich hieran auch nach dem 1. Mai 24 nichts ändern wird.