Neue Coronaregeln seit Oktober!

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten bundesweit aufgrund der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes wieder bestimmte Coronaregeln, die aber je nach Infektionsgeschehen durch die einzelnen Bundesländer noch ergänzt werden können. Diese Regeln sollen vor allem eine mögliche Herbst-Winter-Welle eindämmen. Hierzu gehört neben einer FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, eine solche Pflicht auch in Fernzügen der Bahn für über 14-jährige. Bei Kindern genügt hier eine gewöhnliche OP-Maske. Diese ist ebenso für alle Nutzer des ÖPNV und für Beschäftigte in Kliniken und Arztpraxen nötig. Ein tagesaktueller Test ist beim Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen jetzt wieder für Besucher erforderlich. Die hier Beschäftigten brauchen dreimal wöchentlich einen negativen Antigentest. Diese Testpflicht gilt auch für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sowie Erstaufnahmeeinrichtungen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten bei Notfalleinsätzen. Weiterhin gültig ist bislang die fünftägige Quarantäne-Regelung für Positiv-Getestete.