Neue Testverordnung seit Juli gültig!

Die neue Coronatest-Verordnung hat die Tests ab Juli für viele teurer gemacht, für Risikogruppen bleiben sie aber kostenlos. Auch wenn der Start am 30.6.22 aufgrund des geringen Vorlaufs und der Vielzahl an Ausnahmeregelungen etwas holprig war, hat sich das notwendige Prozedere inzwischen auch in unserem Test- und Impfzentrum in Herrenberg am Hasenplatz eingespielt. Hier kann man sich weiterhin wochentags und samstags zwischen 11 und 13 Uhr testen lassen. Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben Kinder unter 5 Jahren, Personen, die mit Infizierten im selben Haushalt leben, Schwangere in den ersten drei Monaten sowie chronisch Kranke und Personen, die nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Dazu kommen pflegende Angehörige, Studienteilnehmer sowie Pflegepersonal, medizinische Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Außerdem gehören Menschen mit Behinderungen und deren Betreuer/innen sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu den Risikogruppen.
Wer muss dazu zahlen?
Daneben gibt es drei Personengruppen, die künftig einen Eigenanteil von 3 Euro leisten müssen. Dieser Beitrag wird nötig, wenn am selben Tag eine Veranstaltung oder Gaststätte in Innenräumen besucht wird, bei Besuchen von über 60-Jährigen oder gefährdeten Person mit Vorerkrankungen bzw. einer Behinderung. Auch Personen, die in den letzten 5 Tagen eine rote Warnmeldung der Corona-Warn-App bekommen haben müssen 3 € zuzahlen. Apotheken und Testzentren sind künftig verpflichtet Identität und Anspruch entsprechend zu überprüfen bzw. unterschreiben zu lassen. Alle übrigen Personen zahlen in unserem TIZ in Herrenberg 15 Euro für einen Antigenschnelltest. Neben den Schnelltests machen wir hier auch NAAT- bzw. PCR-Test sowie Antikörpertests. Alle nötigen Infos, Kosten und Termine bekommt man unter www.corona-schnelltest-gaeu.de

Immer wieder liest man derzeit über die Problematik von Reinfektionen und dass neue Omikron-Subtypen die aktuelle Sommerwelle weiter anheizen würden. Zumindest die Corona-Sommerpause des letzten Jahres scheint es nicht zu geben, die Inzidenzen steigen täglich weiter – und dies trotz jeder Menge Antikörper durch Infektionen und Impfungen. Rund die Hälfte aller Deutschen hat sich inzwischen mindestens einmal infiziert. Was ist also los mit dem Typ BA.5? Seine mehrfachen Mutationen machen ihn offensichtlich unsichtbar für die Immunzellen Geimpfter und Genesener, deshalb treten Reinfektionen derzeit so häufig auf, auch wenn die exakte Zahl keiner kennt. Gerade bei milden Verläufen bilden sich meist aber weniger Antikörper. Neue Daten zeigen, dass vor allem geimpfte Genesene einen effektiveren Immunschutz haben als nur Genesene oder nur Geimpfte. Von der aktuellen Sommerwelle ist insbesondere die Altersgruppe zwischen 10 und 65 Jahren betroffen und zahlenmäßig vor allem die 25- bis 35-Jährigen.
Schon lange ist der Apothekerverband darum bemüht, durch neue Beratungsmöglichkeiten die Position der Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Unklar war bis vor Kurzem aber die Kostenfrage. Doch jetzt wurde für die Abrechnung durch die Krankenkassen für fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen grünes Licht gegeben. Einige Bereiche hiervon wurden bisher schon auf Wunsch in den Bären-Apotheken angeboten, vor allem Fragen der individuellen Medikation. Bei einer entsprechenden Qualifikation dürfen Apotheker/innen nun offiziell in fünf Bereichen zusätzliche Leistungen anbieten, die für die Apothekenkunden/innen kostenfrei sind. Dabei geht es vor allem um eine erweiterte Medikationsberatung, die chronisch Kranke mit mehr als fünf Medikamenten in Dauertherapie betrifft. Wichtig ist hierbei vor allem, das Erkennen vermeidbarer Neben- und Wechselwirkungen sowie das Auffinden von Alternativ-Präparaten. Dies erfolgt wo nötig, auch nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Probleme in der Arzneimittelsicherheit werden so schneller erkannt und gelöst und auch die weitere Einnahme von Medikamenten zur Selbstmedikation können einbezogen werden. Optimierte individuelle Medikationspläne reduzieren Nebenwirkungen und erreichen meist eine höhere Therapietreue.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Ende Mai 2022 eine allgemeine Corona-Impfempfehlung auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ausgesprochen. Bis dahin galt diese nur für Kinder mit Vorerkrankungen. Der niedrig dosierte mRNA-Impfstoff von BioNTech war bereits seit Dezember 2021 für Kinder unter 12 in der EU grundsätzlich freigegeben und verfügbar, aber noch nicht von der STIKO empfohlen. Dies wurde nun aufgrund der vorliegenden weltweiten Datenlage nachgeholt. Empfohlen wird für diese Altersgruppe i. d. R. nur eine einmalige Grundimmunisierung. Lediglich bei Kindern in deren Umfeld sich Risikopatienten befinden, gilt eine Zweifachimpfung als sinnvoll.
Die Verunsicherung bei Schwangeren in Punkto Corona-Impfung ist noch immer groß. Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Impfquote unter schwangeren Frauen geringer ist als unter Nichtschwangeren. Und dies obwohl die Impfung seit April 2021 ihnen dringend empfohlen wird und als risikoarm gilt, wie weltweite Studien zeigen. Die hochansteckende Omikron-Variante hat die Situation nochmals verschärft. Zugleich verläuft allerdings gerade die Infektion mit der neuen Mutante häufig nur mit leichten Symptomen. Aber gilt das auch im Fall einer Schwangerschaft und welche Risiken gehen ungeimpfte Schwangere ein? Geimpfte haben in jedem Fall eine geringere Wahrscheinlichkeit sich zu infizieren oder einen schweren Verlauf zu erleiden.
Ab Mai können wir wieder die Menge der Antikörper im Blut in unserem Testzentrum am Hasenplatz nachweisen. Diese Bestimmung erleichtert die Entscheidung einer Boosterimpfung, vor allem auch nach überstandener Covid-19-Infektion. Bei dieser bildet der Körper als Immunantwort spezifische Antikörper gegen den Erreger. Nach ca. zwei bis drei Wochen sind die Antikörper im Blut nachweisbar. Bei Personen mit Antikörpern wird davon ausgegangen, dass diese eine Coronavirus-Infektion hinter sich haben und immun sind. So kann man auch unbemerkt verlaufene COVID-19-Erkrankungen nachträglich erkennen. Auch viele Impfstoffe wie von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca nutzen das Spike Protein von SARS-CoV-2 als Zielantigen. So kommt es auch nach einer Impfung in der Regel zur Bildung von spezifischen Antikörpern gegen dieses Protein, die mit dem Test ebenfalls nachweisbar sind. Zur Überprüfung des Impferfolgs wird empfohlen, den Test frühestens 7 Tage nach dem 2. Impftermin durchführen zu lassen.



