Lieferengpässe bei Schmerz- und Fiebersäften!

Die unerwartete Erkältungswelle zu Beginn des Sommers hat vor allem bei einzelnen Medikamenten für Kinder zu massiven Problemen geführt. Der Lieferengpass bei Ibuprofen- und Paracetamolhaltigen Schmerz- und Fiebersäften begann im Juli und soll voraussichtlich im September behoben sein. Aber auch wegen verstärkter Nachfrage nach Paracetamolzäpfchen kam es schnell zu Beschaffungsproblemen. Dies passiert nicht zum ersten Mal, aber wenn es um die Versorgung der Kleinsten geht, erwarten Eltern natürlich zurecht, dass es erst gar nicht so weit kommt. Eigentlich haben wir alle kritischen Produkte mit viel Rechercheaufwand bislang noch beschaffen können, jedoch stießen auch wir wegen Apotheken, die teilweise komplett ausfielen, in den vergangenen Wochen an unsere Grenzen und mussten Kunden mitunter vertrösten oder konnten nicht so viel abgeben wie gewünscht.

Zu wenige Hersteller
Der Mangel an Paracetamolhaltigen Fiebersäften ist leider darauf zurückzuführen, dass aktuell nur noch zwei Hersteller diesen hierzulande überhaupt liefern und jeder schiebt derzeit dem anderen die Schuld hierfür zu. Seit dieser Mangel nun ganz offiziell auch so benannt wurde, dürfen die Apotheken individuell Schmerzsäfte in Eigenrezeptur herstellen. Doch auch hier gab es für die einzelnen Rohstoffe Lieferzeiten von mehreren Wochen, so dass wir erst Anfang August mit der Eigenherstellung beginnen konnten. Für Paracetamol-Schmerzsäfte bedeutet diese eine erhebliche Verteuerung. Die Abgabe ist deshalb für uns nur auf Rezept möglich. Bei der in der Apotheke hergestellten Rezeptur muss man noch mehr auf die gekühlte Lagerung und das notwendige gründliche Aufschütteln achten. Wir erklären Ihnen dabei natürlich genau, worauf man achten muss. Importe aus dem Ausland wären ebenfalls eine Alternative, wenn da nicht das Problem mit dem Beipackzettel wäre, der nicht in Deutsch vorliegt. So bleibt momentan nur das deutschsprachige Ausland als Ausweichmöglichkeit.

Keine Vorratshaltung möglich
Für die Erkältungssaison ab Herbst haben die Pharmahersteller eine größere Bevorratung der Apotheken an Medikamenten schon jetzt als nicht möglich angekündigt. Es wird also viel Kreativität und Flexibilität bei den Darreichungsformen gefragt sein. Ob als Saft, Zäpfchen oder auch Schmelztablette – entscheidend ist der verschriebene Wirkstoff. Nach zwei unter Coronabedingungen quasi ausgefallenen Erkältungssaisons wird die anstehende Saison im Herbst/Winter vermutlich mit einiger Wucht auf uns zurollen.

Neue intensive Medikationsberatung bei Polymedikation!

Die neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die seit einigen Wochen offiziell gelten, beinhalten vor allem eine intensive Beratung chronisch Kranker und Patienten/innen, die täglich mehr als fünf verordnete Medikamente einnehmen müssen. Diese durchaus zeitaufwändige Beratung ist für Betroffene einmal pro Jahr kostenlos und wird als Kassenleistung abgerechnet. Ziel ist dabei die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, die besonders immer dann gefährdet ist, wenn unerwartete Neben- oder Wechselwirkungen auftreten, mit denen so manche/r Patient/in nicht gleich zum/r verschreibenden Arzt/Ärztin geht. Bei dieser speziellen Medikationsberatung werden alle Arzneimittel erfasst, die regelmäßig eingenommen werde – verschreibungspflichtige ebenso wie frei verkäufliche OTC-Präparate. Auch vorhandene Medikationspläne, Laborwerte, Entlasspapiere und Arztbriefe werden berücksichtigt.

Viele Einnahmedetails entscheiden
Mögliche Anwendungsprobleme wie Doppelmedikationen, eine ungeeignete Dosierung wie Über- und Unterdosierungen oder falsche Dosierungsintervalle sollen so rechtzeitig erkannt und möglichst vor dem Auftreten von Nebenwirkungen behoben werden. Auch der Einnahmezeitpunkt oder Wechselwirkungen mit Lebensmitteln können bei einzelnen Medikamenten Probleme machen. Dies gilt mitunter auch für spezielle Darreichungsformen. Alle verordneten und eingenommenen Medikamente werden inkl. Dosierungsempfehlung und Einnahmezeitpunkt erfasst und abschließend in einem Medikationsplan dokumentiert. Dieser wird, wenn möglich, auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und wenn der/die Patient/in zustimmt, dem/r verordnenden Arzt/Ärztin übermittelt. Im Zweifelsfall wird der Wechsel eines Präparates auch mit dieser/diesem geklärt.

Nur mit passender Fortbildung
Optimierte individuelle Medikationspläne reduzieren Anwendungsfehler und Nebenwirkungen und erreichen meist eine höhere Therapietreue. Diese spezielle pharmazeutische Medikationsberatung  darf nur von approbierten Apothekern/innen mit einer entsprechenden Fortbildung durchgeführt werden. Termine hierfür können in der Bären-Apotheke bald auch online über www.terminland.de/Baeren_Apotheke/ gebucht werden. Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an.

Neue Testverordnung seit Juli gültig!

Die neue Coronatest-Verordnung hat die Tests ab Juli für viele teurer gemacht, für Risikogruppen bleiben sie aber kostenlos. Auch wenn der Start am 30.6.22 aufgrund des geringen Vorlaufs und der Vielzahl an Ausnahmeregelungen etwas holprig war, hat sich das notwendige Prozedere inzwischen auch in unserem Test- und Impfzentrum in Herrenberg am Hasenplatz eingespielt. Hier kann man sich weiterhin wochentags und samstags zwischen 11 und 13 Uhr testen lassen. Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben Kinder unter 5 Jahren, Personen, die mit Infizierten im selben Haushalt leben, Schwangere in den ersten drei Monaten sowie chronisch Kranke und Personen, die nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Dazu kommen pflegende Angehörige, Studienteilnehmer sowie Pflegepersonal, medizinische Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Außerdem gehören Menschen mit Behinderungen und deren Betreuer/innen sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu den Risikogruppen.

Wer muss dazu zahlen?
Daneben gibt es drei Personengruppen, die künftig einen Eigenanteil von 3 Euro leisten müssen. Dieser Beitrag wird nötig, wenn am selben Tag eine Veranstaltung oder Gaststätte in Innenräumen besucht wird, bei Besuchen von über 60-Jährigen oder gefährdeten Person mit Vorerkrankungen bzw. einer Behinderung. Auch Personen, die in den letzten 5 Tagen eine rote Warnmeldung der Corona-Warn-App bekommen haben müssen 3 € zuzahlen. Apotheken und Testzentren sind künftig verpflichtet Identität und Anspruch entsprechend zu überprüfen bzw. unterschreiben zu lassen. Alle übrigen Personen zahlen in unserem TIZ in Herrenberg 15 Euro für einen Antigenschnelltest. Neben den Schnelltests machen wir hier auch NAAT- bzw. PCR-Test sowie Antikörpertests. Alle nötigen Infos, Kosten und Termine bekommt man unter www.corona-schnelltest-gaeu.de

Reinfektionen heizen die Corona-Sommerwelle an!

Immer wieder liest man derzeit über die Problematik von Reinfektionen und dass neue Omikron-Subtypen die aktuelle Sommerwelle weiter anheizen würden. Zumindest die Corona-Sommerpause des letzten Jahres scheint es nicht zu geben, die Inzidenzen steigen täglich weiter – und dies trotz jeder Menge Antikörper durch Infektionen und Impfungen. Rund die Hälfte aller Deutschen hat sich inzwischen mindestens einmal infiziert. Was ist also los mit dem Typ BA.5? Seine mehrfachen Mutationen machen ihn offensichtlich unsichtbar für die Immunzellen Geimpfter und Genesener, deshalb treten Reinfektionen derzeit so häufig auf, auch wenn die exakte Zahl keiner kennt. Gerade bei milden Verläufen bilden sich meist aber weniger Antikörper. Neue Daten zeigen, dass vor allem geimpfte Genesene einen effektiveren Immunschutz haben als nur Genesene oder nur Geimpfte. Von der aktuellen Sommerwelle ist insbesondere die Altersgruppe zwischen 10 und 65 Jahren betroffen und zahlenmäßig vor allem die 25- bis 35-Jährigen.

Long-Covid auch bei mildem Verlauf
Besonders hinterhältig verhält sich Long-Covid, da es jeden auch nach einer mild verlaufenden Infektion treffen kann. Erste Daten weisen darauf hin, dass sich langfristige Symptome eher nach Reinfektionen als nach einer Erstinfektion einstellen. Derzeit gibt es auch keine Garantie für eine längere Immunität nach einer Infektion, hier ist alles möglich. Ob Omikron BA.5 allein aufgrund der höheren Ansteckungsquote und der Zahl der Infizierten durch schwerere Verläufe auffällt, ist derzeit noch unklar.

Intensivstationen füllen sich
Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach allein schon in der starken Ausbreitung ein höheres Risiko für schwere Verläufe sieht, schätzt das RKI das Risiko als eher gering ein. Die seit Juli ansteigende Zahl an Intensivpatienten würde allerdings eher dem Gesundheitsminister Recht geben. Mit jeder Reinfektion steigt auch das Risiko weiterer kurzfristiger gesundheitlicher Probleme und zwar bis zu sechs Monate nach der Genesung. Dazu gehören vor allem Lungenfunktionsstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Gefäßblockaden, neurologische und psychische Störungen sowie das bekannte Fatigue-Syndrom, eine Art Dauermüdigkeit.

Woher stammt BA.2.75?
Nach BA.4 und BA.5 wurde nun auch noch BA.2.75 entdeckt, eine Untergruppe des Virus BA.2, das erstmals in Indien aufgetaucht ist und nun auch bei uns identifiziert wurde. Ob sich dieser Subtyp ähnlich wie in Indien auch bei uns durchsetzt, ist noch unklar. Die große Anzahl an Mutationen an diesem Virus legt die Vermutung aber nahe. Nach wie vor gehen Forscher davon aus, dass die aktuellen Schnell- und PCR-Tests auch diese Variante erkennen würde. Zurzeit stecken wir aber noch in der Omikron-BA.5 Sommerwelle.

Fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen – auch bei uns?

Schon lange ist der Apothekerverband darum bemüht, durch neue Beratungsmöglichkeiten die Position der Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Unklar war bis vor Kurzem aber die Kostenfrage. Doch jetzt wurde für die Abrechnung durch die Krankenkassen für fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen grünes Licht gegeben. Einige Bereiche hiervon wurden bisher schon auf Wunsch in den Bären-Apotheken angeboten, vor allem Fragen der individuellen Medikation. Bei einer entsprechenden Qualifikation dürfen Apotheker/innen nun offiziell in fünf Bereichen zusätzliche Leistungen anbieten, die für die Apothekenkunden/innen kostenfrei sind. Dabei geht es vor allem um eine erweiterte Medikationsberatung, die chronisch Kranke mit mehr als fünf Medikamenten in Dauertherapie betrifft. Wichtig ist hierbei vor allem, das Erkennen vermeidbarer Neben- und Wechselwirkungen sowie das Auffinden von Alternativ-Präparaten. Dies erfolgt wo nötig, auch nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Probleme in der Arzneimittelsicherheit werden so schneller erkannt und gelöst und auch die weitere Einnahme von Medikamenten zur Selbstmedikation können einbezogen werden. Optimierte individuelle Medikationspläne reduzieren Nebenwirkungen und erreichen meist eine höhere Therapietreue.

Bluthochdruck und Asthma
Ebenfalls zu den neuen pDLs gehört die standardisierte Risikoerfassung von Bluthochdruck-Patienten/innen, also die jährliche Kontrolle und Beratung bei der Einnahme von blutdrucksenkenden Mitteln. Ein weiteres Angebot betrifft die Einweisung in die Nutzung von Inhalativa, worauf unsere Kunden/innen ebenfalls schon lange zurückgreifen können. Hiervon sind Asthmatiker/innen und COPD-Patienten/innen bei der Verschreibung eines neuen Präparats oder einer anderen Darreichungsform betroffen.

Transplantierte und TumorpatientenAufwändiger ist für viele Apotheken die entsprechende Fortbildung für die spezielle pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten sowie von Patienten/innen, die eine medikamentöse Antitumortherapie erhalten. In beiden Bereichen ist für eine effektive Arzneimitteltherapie viel Fachwissen nötig. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder wissen möchten, ob Ihre Bären-Apotheke bereits entsprechend aufgestellt ist. Die Dienstleistungen zum Bluthochdruck sowie zum Üben der Inhalationstechnik werden bereits von allen drei Bären-Apotheken übernommen. Termine hierfür können bald auch online über www.terminland.de/Baeren_Apotheke/ gebucht werden. Weitere Details zu den einzelnen Dienstleistungen folgen in den kommenden Ausgaben der BärenPost.

Corona-Impfung auch für Kinder ab 5 Jahren!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Ende Mai 2022 eine allgemeine Corona-Impfempfehlung auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ausgesprochen. Bis dahin galt diese nur für Kinder mit Vorerkrankungen. Der niedrig dosierte mRNA-Impfstoff von BioNTech war bereits seit Dezember 2021 für Kinder unter 12 in der EU grundsätzlich freigegeben und verfügbar, aber noch nicht von der STIKO empfohlen. Dies wurde nun aufgrund der vorliegenden weltweiten Datenlage nachgeholt. Empfohlen wird für diese Altersgruppe i. d. R. nur eine einmalige Grundimmunisierung. Lediglich bei Kindern in deren Umfeld sich Risikopatienten befinden, gilt eine Zweifachimpfung als sinnvoll.

Basisimmunität noch vor der Herbstwelle
Bei Kindern mit Vorerkrankungen bleibt es bei der empfohlenen doppelten Immunisierung plus Boosterimpfung. Diese veränderte Empfehlung erfolgt vorsorglich, da Experten spätestens im Herbst mit einem erneuten Anstieg der Covid-19-Infektionen rechnen. Bei Kindern sollte vorzugsweise Comirnaty von BioNTech verimpft werden, aber auch Spikevax von Moderna ist alternativ möglich. Ob diese Einmal-Impfung in dieser Altersklasse ausreicht, will die STIKO im Spätsommer oder bei einem Anstieg der Infektionszahlen erneut bewerten. „Die zunächst einmalige Impfung zielt darauf ab, jetzt eine möglichst gute Basisimmunität aufzubauen.“, so die STIKO.

Pockenimpfung erfolgreich gegen Affenpocken!

Seit Anfang Mai beschäftigen sich die Medien neben den Covid-19-Viren nun auch noch mit den Affenpocken. Grundsätzlich lässt sich dieses Virus schlecht mit dem Coronavirus vergleichen. Allerdings stammt es ebenfalls von Tieren, hat also den sonst üblichen Wirt gewechselt. Laut Virologen ist dies aber nicht ungewöhnlich. Mehr als die Hälfte aller Infektionskrankheiten stammt ursprünglich von Tieren. Je enger Mensch und Tier zusammenleben und je weiter wir in ihre Lebensräume eindringen, desto größer ist die Gefahr, dass sich neue Zoonosen entwickeln. Eine der schlimmsten weltweiten Zoonosen war die Pest, die im Mittelalter über 50 Mio. Menschen dahinraffte und die von Ratten übertragen wurde. Der SARS-Erreger von 2003 ging wie so häufig von Fledermäusen aus. Aber auch unsere Haus- und Nutztiere sind mögliche Überträger, also Kühe, Schweine, Katzen, Hunde und Nagetiere. Die meisten Erreger sind harmlos, werden vom Menschen gar nicht bemerkt und vor allem nicht weitergegeben. Einzelne Erreger, wie z. B. die Borrelien sind allerdings für den Einzelnen gefährlich, aber nicht ansteckend.

Nur über engen Körperkontakt
Bei den Affenpocken handelt es sich um ein Virus, das nur über Körperflüssigkeiten weitergegeben wird, also nur über sehr engen Kontakt und eher milde Verläufe verursacht. Typische Erstsymptome ca. 1 bis 3 Wochen nach der Ansteckung sind Kopf- und Muskelschmerzen, Fieber sowie geschwollene Lymphknoten. Rote Hauausschläge folgen erst einige Tage später. Daraus bilden sich juckende gefüllte Bläschen, die aufplatzen und verkrusten sowie im schlimmsten Fall vernarben. Auch unbehandelt ist die Krankheit meist innerhalb weniger Wochen überstanden. Eher ungewöhnlich ist die Übertragung von Mensch zu Mensch, die man derzeit beobachtet. Bei infizierten Personen mit Bläschenbildung kann diese vor allem über die Pockenbläschen erfolgen. Tröpfcheninfektionen wie bei Corona sind theoretisch möglich, aber sehr selten. Bis zum Abheilen der Pusteln bleiben Infizierte ansteckend.

Medikamente nicht zwingend nötig
Medikamente sind nicht unbedingt notwendig, Schmerzmittel können aber unterstützend gegen Fieber und Muskelschmerzen eingenommen werden. Zinksalbe reduziert den Juckreiz und hilft der Haut beim Heilungsprozess. Außerdem ist mit Tecovirimat ein Wirkstoff in der EU zugelassen, der sowohl gegen Pocken als auch die Affenpocken wirksam ist und möglichst frühzeitig, sobald ein positiver Test vorliegt, eingenommen werden sollte. Wer allerdings gegen die Menschenpocken geimpft ist, hat ohnehin einen 85-Prozentigen Schutz vor einer Infektion. Die Menschenpocken gelten hierzulande aber schon lange als ausgerottet, so dass nach 1982 nicht mehr dagegen geimpft wurde. Für später geborene Impfwillige sind aktuell 40.000 Dosen des Pockenimpfstoffs Imvanex bestellt.

Wirtwechsel werden häufiger
Die Affenpocken sind ein Beispiel dafür, wie ein Virus es schafft den Wirt zu wechseln. Es ist verwandt mit den klassischen Pocken, aber weniger ansteckend und wurde 1958 erstmals bei einem Affen festgestellt. Eigentlich trifft das Virus in West- und Zentralafrika vor allem Nagetiere. Affe und auch Mensch sind sogenannte Fehlwirte. Je mehr Ökosysteme durch den Menschen weltweit bedroht werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Erreger wie Viren und Bakterien durch Fehlwirte neue Lebensräume suchen.

Risikoschwangerschaft durch fehlende Impfung?

Die Verunsicherung bei Schwangeren in Punkto Corona-Impfung ist noch immer groß. Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Impfquote unter schwangeren Frauen geringer ist als unter Nichtschwangeren. Und dies obwohl die Impfung seit April 2021 ihnen dringend empfohlen wird und als risikoarm gilt, wie weltweite Studien zeigen. Die hochansteckende Omikron-Variante hat die Situation nochmals verschärft. Zugleich verläuft allerdings gerade die Infektion mit der neuen Mutante häufig nur mit leichten Symptomen. Aber gilt das auch im Fall einer Schwangerschaft und welche Risiken gehen ungeimpfte Schwangere ein? Geimpfte haben in jedem Fall eine geringere Wahrscheinlichkeit sich zu infizieren oder einen schweren Verlauf zu erleiden.

Mehr Fehl- und Frühgeburten
Das Risiko ist vor allem im letzten Schwangerschaftsdrittel besonders hoch und betrifft vor allem mögliche Fehl- und Totgeburten um die 30. Schwangerschaftswoche. Eine kalifornische Studie von 2021 hat gezeigt, dass dieser Albtraum aller Eltern vor allem bei leichten Erkrankungen durch eine Ablösung der Plazenta erfolgte. Doch nicht nur das Kind ist gefährdet. Bei den untersuchten ungeimpften infizierten Frauen zeigten sich während der Schwangerschaft doppelt so häufig schwere Komplikationen an Herz, Niere oder Lunge, das gleiche galt für Frühgeburten. Embolien durch Thrombosen traten sogar dreimal so häufig auf. Eine Infektion während der Schwangerschaft ist also unbedingt zu vermeiden. Zu späteren Komplikationen in der Entwicklung der Babys nach einer Coronainfektion der schwangeren Mutter liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor, abgesehen von den bekannten Entwicklungsverzögerungen bei Frühgeborenen.

Viren in der Plazenta
Viele Schwangere fürchten Komplikationen durch die Impfung, die bisher aber durch keine der vorliegenden Studien bestätigt sind. Um das Risiko der üblichen Impfnebenwirkungen aber so gering wie möglich zu halten, empfiehlt das RKI eine Impfung erst ab dem zweiten Trimenon. Dass geringe Teile des Impfstoffes auf den Fötus übergehen, ist bisher nicht bestätigt. Bekannt ist dagegen, dass das Covid-19-Virus in seltenen Fällen in der Plazenta und im Fötus nachgewiesen wurde. Es kann also vorkommen, dass das Kind bereits bei der Geburt infiziert ist. Die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist jederzeit während des zweiten und dritten Trimenons möglich. Aktuelle Daten aus mehreren Studien haben keine späteren Probleme durch die Impfung während und nach der Schwangerschaft erbracht. Es gibt auch keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko von Früh- und Fehlgeburten oder Komplikationen. Derzeit wird Schwangeren die Grundimmunisierung durch zwei Impfungen sowie eine Boosterimpfung empfohlen.

Aktueller Stand der Cannabis-Freigabe!

Mit der neuen Regierung wurde im Koalitionsvertrag die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene vereinbart. Nach der ersten Aufregung hat man davon aber nicht mehr viel gehört. Medizinischer Cannabis wird hierzulande schon seit einigen Jahren legal verschrieben, aber nur von wenigen Ärzten/innen sowie spezialisierten Apotheken wie der Bären-Apotheke ausgegeben, die auch den Einkauf regeln. Seit Mai kümmern sich die betroffenen Ministerien um die weitere Vorbereitung und Einbindung der Bundesländer, Verbände sowie Wissenschaftler. Ziel ist es, Wissen und Erfahrungen zu bündeln sowie Vorbehalte offen anzusprechen. Bei den Beratungen in den Fachgremien soll es insbesondere um die Bereiche des Jugend- und Gesundheitsschutzes, aber auch um den Anbau, nötige Lieferketten und die Besteuerung gehen. Diese Konsultationsphase wird über die Sommermonate erfolgen um dann im Herbst einen ersten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Durch weniger Repressionen soll so den Konsumenten mehr Schutz und Sicherheit gegeben werden.

Keine komplette Legalisierung
Eine regulierte Freigabe ist allerdings erheblich komplizierter als eine komplette Legalisierung. Alle Fragen nach dem wo, wie, was, wieviel und woher müssen geklärt werden. Dieser Vorgang wird vermutlich erst im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Letztlich soll der Cannabis-Konsum auch bei Jugendlichen nicht etwa gefördert, sondern reduziert werden. Alle Positionen vom Anbau bis zum Verkauf in den Apotheken mit Verkaufslizenz soll unter staatlicher Kontrolle stehen. Eine Abgabe an Jugendliche wird strafrechtlich sanktioniert sein und die Aufklärung zur Suchtprävention an den Schulen weiter ausgebaut. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine anfangs ablehnende Haltung inzwischen revidiert, denn verunreinigter Cannabis vom Schwarzmarkt berge ein erheblich höheres Gesundheitsrisiko als die kontrollierte Abgabe und ein kontrollierter Konsum.

 

Antikörpertests in unserem Testzentrum Herrenberg

Ab Mai können wir wieder die Menge der Antikörper im Blut in unserem Testzentrum am Hasenplatz nachweisen. Diese Bestimmung erleichtert die Entscheidung einer Boosterimpfung, vor allem auch nach überstandener Covid-19-Infektion. Bei dieser bildet der Körper als Immunantwort spezifische Antikörper gegen den Erreger. Nach ca. zwei bis drei Wochen sind die Antikörper im Blut nachweisbar. Bei Personen mit Antikörpern wird davon ausgegangen, dass diese eine Coronavirus-Infektion hinter sich haben und immun sind. So kann man auch unbemerkt verlaufene COVID-19-Erkrankungen nachträglich erkennen. Auch viele Impfstoffe wie von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca nutzen das Spike Protein von SARS-CoV-2 als Zielantigen. So kommt es auch nach einer Impfung in der Regel zur Bildung von spezifischen Antikörpern gegen dieses Protein, die mit dem Test ebenfalls nachweisbar sind. Zur Überprüfung des Impferfolgs wird empfohlen, den Test frühestens 7 Tage nach dem 2. Impftermin durchführen zu lassen.

Was die Werte bedeuten
Für die Titertestung genügt ein Tropfen Blut aus der Fingerbeere, der direkt vor Ort ausgewertet wird. Zur Einordnung des Testergebnisses, das in BAU/ml (Binding-Antibody Units/pro ml) erfolgt, sollte man sich an folgenden Eckdaten orientieren: Bei weniger als 20 BAU/ml ist das Ergebnis negativ, d. h. es liegen quasi keine Antikörper gegen Covid-19 vor. Bei 20 – 400 BAU/ml besteht ein positiver aber schwacher Titer, 400 – 800 BAU/ml belegen einen guten Antikörperwert, 800 – 4000 BAU/ml, bestätigen einen sehr guten Titer und Werte über 4000 BAU/ml erreicht man i. d. R. nur direkt nach einer Boosterimpfung oder Corona-Erkrankung. Bei der Beurteilung des Testergebnisses helfen Ihnen gern unsere Mitarbeiter/innen vor Ort.