Impfempfehlung der STIKO gegen RS-Virus

Seit der Corona-Pandemie infizieren sich in jedem Herbst, oft schon im Spätsommer, überdurchschnittlich viele Kinder und Babys sowie ältere Menschen mit dem gefährlichen RS-Virus. In den letzten Jahren brachte die Welle des hochansteckenden Respiratorischen Synzytial-Virus die Pädiater und Kinderstationen regelmäßig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres erwischt das Virus laut RKI fast jedes Kind. Je nach Zustand des Immunsystem und Alter des Kindes kann es dann kritisch werden. Jährlich werden hierzulande rund 25.000 Säuglinge in den Krankenhäusern wegen einer RSV-Infektion der unteren Atemwege behandelt. Mitunter konnten gar nicht mehr alle versorgt werden, die eigentlich stationär aufgenommen werden müssten. Weltweit werden Millionen Kinder mit einer RSV-Infektion in Kliniken behandelt, von denen mehr als 100.000 pro Jahr diese nicht überleben. Die meisten Fälle verlaufen aber mild. Die ersten Anzeichen einer Infektion gleichen meist einer gewöhnlichen Erkältung mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber.
Andere Länder sind Vorreiter
Eine echte Therapie gegen das RS-Virus gibt es derzeit nicht, lediglich Babys mit einer Herz- oder Lungenerkrankung bekamen bisher eine passive Antikörper-Immunisierung um schwere Verläufe zu verhindern. Diese muss aber monatlich erneuert werden und ist in größerer Anzahl deshalb kaum realisierbar. Seit 2023 gibt es nun einen zweiten Antikörper, der über eine komplette RSV-Saison mit einer Schutzwirkung von ca. 75 Prozent aktiv ist. Diese Zahlen gehen auf Länder zurück, in denen er bereits erfolgreich eingesetzt wurde, wie Spanien, Frankreich und den USA. Außer einer leichten Entzündung der Einstichstelle waren hier kaum Nebenwirkungen registriert. Die Anzahl schwerer Verläufe ist hier aber seither um 70 bis 80 Prozent zurückgegangen.
Erste Empfehlung einer passiven Immunisierung
Die STIKO hat sich deshalb für eine Impfempfehlung des Wirkstoffes Nirsevimab entschieden, der von Sanofi und AstraZeneca gemeinsam unter dem Namen Beyfortus vertrieben wird. Hiermit sollen Säuglinge und Neugeborene während oder vor ihrer ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegsinfekten geschützt werden, in der Regel mit einer Impfung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U2. So ließe sich eine Infektion vom Säuglings- ins Kleinkindalter verschieben, wenn das Immunsystem hierfür besser trainiert ist. Ein Leben lang verhindern kann man sie nicht. Somit wird erstmals eine sofort wirksame passive Immunisierung empfohlen, deren Wirkung nach einer gewissen Zeit den Körper wieder verlassen hat ohne einen bleibenden Immunschutz aufzubauen. Seine Sicherheit entspricht den besonders hohen Anforderungen, die hierzulande für alle Säuglingsimpfstoffe erhoben wird. Der bereits seit 2023 verfügbare aktive Impfstoff gegen das RS-Virus ist nur für Senioren über 60 Jahren sowie Schwangere zugelassen.

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollte Gesundheitsminister Lauterbach die geplante Apothekenreform verabschieden – an Bundestag und Bundesrat vorbei. Dass es dazu Mitte Juli nicht mehr kam, ist vielleicht der zähen Haushaltsplanung für 2025 geschuldet. Sicher ist, dass der Gegenwind aus den Bundesländern und den Apotheker-Verbänden, nachdem der Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes publik wurde, heftiger ausfiel als erwartet. Kritik an dem „größten anzunehmenden Unfall“ für deutsche Apotheken kam sogar von einzelnen SPD-Gesundheitsministern der Länder. In Hessen blieben Ende Juni direkt für zwei Tage die Apothekentüren zu. Doch was beinhaltet die Lauterbachsche Vision einer zukunftsfähigen deutschen Apotheke? In seiner Light-Version wären Apotheker*innen nur noch in der Haupt-Apotheke notwendig, Filialen dürften künftig von PTAs geführt und der pharmazeutische Rat falls nötig per Video eingeholt werden.




Anfang des Jahres haben englische Todesfallstatistiken in Verbindung mit Pregabalin und Gabapentin auch hierzulande Anwender aufgeschreckt. Dabei ging es um Fälle, die zwischen 2004 und 2022 in England und Wales auftraten – mit auffälligen Steigerungen seit 2017. Verantwortlich ist aber nicht der einzelne verschreibungspflichtige Wirkstoff, der bei Angststörungen, Epilepsie und gegen neuropathische Schmerzen verordnet wird. Zu vermehrten Problemen kam es aufgrund negativer Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vor allem Schmerzmitteln wie Opioiden sowie Benzodiazepinen, die ebenfalls angstmindernd und beruhigend wirken. Hier zeigt sich, wie wichtig es gerade in der Schmertherapie ist, den Medikationsplan zu beachten und strikt einzuhalten.
Vielen Kunden waren die Änderungen durch das E-Rezept Anfang des Jahres nicht geheuer. Häufig erlebten wir Stirnrunzeln oder Kopfschütteln, vor allem wenn das Einlösen nicht so einfach war wie erwartet. Oft aber auch Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kam. Nun steht eine weitere Variante an, mit der man künftig seine E-Rezepte einlösen kann. Muss das sein? Wir denken schon und hoffen, dass die Abwicklung damit für unsere Kunden*innen um einiges leichter wird. Mit dem im Mai startenden CardLink-Verfahren kann man seine Gesundheitskarte via Handy-App selbst auslesen und das E-Rezept direkt an die gewünschte Apotheke weitergeben. Wie auch mit der schon vorhandenen Gematik-App können wir so ohne weiteren Zeitverzug klären, ob das Medikament vorrätig ist oder bestellt werden muss. Insbesondere Versandapotheken haben diese neue Technik gefordert, sie kommt aber letztlich allen Apotheken und auch Kunden*innen zugute.


