Neues Cannabis-Gesetz ohne Kassenerstattung
Am 30. Juli 26 wurde medizinischer Cannabis per Gesetz aus dem Erstattungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Cannabis auf Rezept war damit Geschichte. Ursprünglich sollte das neue Gesetz den vereinfachten Handel per Online-Rezept verhindern und medizinischen Cannabis aus der Grauzone des Online-Marktes holen. Doch nun trifft es vor allem schwerkranke oder austherapierte Patienten und jene, die Cannabis im Rahmen ihrer Palliativversorgung erhalten. Es wird aber wohl noch einige Zeit brauchen bis sich der neue Gesundheitsminister der Problematik annimmt. Solange können Patienten/innen, die auf medizinischen Cannabis angewiesen sind, nur auf Medikamente mit Cannabis-Extrakten ausweichen, oder Cannabisblüten über ein Privatrezept selbst zahlen. Seit dem 30.7. gibt es für Apotheken bei der Abgabe keinen Ermessensspielraum und auch keine Übergangsfrist. Zahlreiche Klagen gingen beim Sozialgericht ein und wurden bislang abgewiesen.

Entwickelt wurde er in den 80er Jahren als Nasenspray, um lichtempfindliche Menschen vor UV-Strahlung zu schützen. Die Melaninproduktion wurde angeregt und der Körper so besser vor Sonnenbrand geschützt. Schon einmal wurde Melanotan unter dem Namen Barbie- oder Ken-Droge als Bräunungs- und Schlankheitsmittel auf Social-Media-Plattformen gehypt. Verschwiegen wurde damals wie heute, dass es sich um ein Medikament handelt, das für kosmetische Zwecke nicht zugelassen ist. Derzeit wird Melanotan I nur zur Behandlung einer seltenen genetischen Erkrankung verordnet. Ärzte/innen warnen vor der Einnahme als Nasenspray, Pulver, Implantat oder Injektionslösung. Wer es über den Online-Handel erwirbt, bekommt ein ungeprüftes illegales Hormonpräparat, das Verunreinigungen und toxische Stoffe enthalten kann. Häufige Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Herzprobleme sowie gefährliches Nierenversagen.


