Medizinal-Cannabis gerät politisch unter Druck

Die neue Regierung hatte bereits im Koalitionsvertrag eine Überprüfung des liberalisierten Cannabisgesetztes des letzten Gesundheitsministers angekündigt. Die Korrekturen wurden nun veröffentlicht und sollen nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem den Versand und die Verschreibungspflicht medizinischer Cannabisblüten. Die meisten Apotheken und auch Arztpraxen begrüßen die Ankündigungen, da der Missbrauch, der durch einige Gesetzesschlupflöcher möglich war, eingedämmt würde. Online-Versender und viele Konsumenten sind jetzt alarmiert und auch auf den Versand spezialisierte Apotheken würde das neue Gesetz hart treffen.
Kein Versand mehr
So manche Apotheke hatte sich durch die Versorgung von Cannabis-Patienten ein zusätzliches Standbein aufgebaut. Nach den geplanten Gesetzesänderungen würde der Bezug über Apotheken nur noch direkt vor Ort oder über regionale Boten möglich sein. Der Versandhandel würde dann künftig unter Strafe stehen. Auch die aktuell gern genutzte Online-Verschreibung per Videosprechstunde oder Fragebogen würde so unterbunden. Aufgrund dieser lockeren Verschreibungspraxis hatte sich der Import von Medizinal-Cannabis im ersten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als vervierfacht. Gleichzeitig ist die Menge des verschriebenen und von den Krankenkassen erstatteten Medizinal-Cannabis nicht annähernd im selben Umfang gestiegen.
Mehr Kontrollinstanzen
Schlecht sähe es durch das geplante Versandverbot für Cannabis-Patienten im ländlichen Raum aus. Eine künftige Apothekenpflicht wäre dagegen eher im Sinne des Verbrauchers und einer kontrollierten Qualität. Aktuell führen die angekündigten Änderungen zu einem massiven Anstieg der Nachfrage und stark sinkenden Preisen. Deshalb warnen spezialisierte Apotheker bereist vor dem Risiko von Verunreinigungen und mangelnder mikrobiologischer Qualität. Der Apothekerverband ABDA fordert deshalb neben der Verschreibungs- und Apothekenpflicht eine künftig einheitlich geregelte Preisbildung für Medizinal-Cannabis.

Die mitunter lebensrettende Darmkrebsvorsorge wird trotz vieler Prominenten-Aktionen und diverser Werbekampagnen noch immer nicht ausreichend in Anspruch genommen. Aktuell nutzt nur jeder 5. die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen. Allerdings wurden 2024 so viele Darmspiegelungen durchgeführt wie noch nie, auch die Stuhltests zur Früherkennung (FIT) steigen zahlenmäßig. Da hier aber noch viel Luft nach oben ist und um die Hemmschwelle zu reduzieren wurden neue Testverfahren entwickelt, die zuhause gemacht und per Smartphone-App kontrolliert werden können. Heimtests gibt es schon seit längerem in der Apotheke, allerdings war mit dem Kauf immer der Versand und die Stuhlkontrolle im Labor einbezogen. Dies entfällt bei den neuen Schnelltests.

erienzeit ist Reisezeit und an so manchem Urlaubsort ist die Trinkwasserqualität mit einem großen Fragezeichen versehen. Während man hierzulande überwiegend sicher sein kann, den Durst auch aus dem Wasserhahn gefahrlos stillen zu können, gilt das nicht für alle europäischen Länder. Der Geruch ist dabei nicht unbedingt ausschlaggebend. Das für manche unangenehme Chloraroma ist eher ein positiver Hinweis darauf, dass hier keine Keime zu finden sind und das Waschen und Zähneputzen unbedenklich ist. Die Trinkwasser-Qualität wird EU-weit durch einheitliche Richtlinien festgelegt. Trinkwasser sollte „genusstauglich und rein“ sein, aber nicht alle europäischen Länder erfüllen diese Kriterien. Und auch in Ländern die offiziell eine gute Wasserqualität haben, sollte man bei Ferienwohnungen auf Färbung, Trübung und Geruch achten, denn auch alte Leitungen und Armaturen können die Wasserqualität negativ beeinflussen. Schließlich gehen noch immer 80 Prozent aller Reiseerkrankungen auf verunreinigtes Trinkwasser zurück.

Rauchentwöhnungskurse werden schon seit einiger Zeit von zahlreichen Krankenkassen erstattet. Für so manchen hartnäckigen Raucher genügt das aber oft nicht und es werden andere Mittel zur Entwöhnung wie z. B. Nikotinpflaster benötigt. Bisher mussten nikotinhaltige Medikamente jedoch selbst gezahlt werden. Dies soll sich nun ändern, so hat es der Gemeinsame Bundesauschuss der gesetzlichen Krankenkassen Mitte Mai beschlossen – zumindest dann, wenn der Arzt bzw. die Ärztin eine schwere Tabakabhängigkeit bescheinigt. Diese liegt vor, wenn man den Fagerströmtest mit mindestens sechs Punkten abschließt oder… ein erhöhtes gesundheitliches Risiko durch COPD, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine Schwangerschaft vorliegt. Insbesondere Medikamente, die Vareniclin als Tabletten oder Nikotin in Form von Mundspray, Pflaster, Kaugummi oder Lutschtabletten enthalten, können bei einer erfolgreichen Entwöhnung helfen und Entzugssymptome lindern. Eigenständig gekaufte Nikotinkaugummis oder -pflaster werden ohne ärztliche Verordnung aber nicht erstattet.



