Apotheken-Protest gegen Lauterbachs Sparpaket

Das schon seit September von Gesundheitsminister Lauterbach geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zum Schließen von Finanzierungslücken im Gesundheitssystem stößt auf großen Widerstand bei Apotheken und Ärzteschaft. Nach vielen Arztpraxen haben auch manche Apotheken ihrem Unmut im Oktober durch Streiks Luft gemacht. Die im neuen Gesetz festgelegten Einsparungen mögen auf dem Papier gering erscheinen, bringen viele Apotheken aber an die Grenzen des finanziell Erträglichen. Im ersten Halbjahr 2022 mussten bereits 235 Apotheken schließen, überwiegend im ländlichen Raum, in dem auch durch die Finanzlage und die geringe Praxendichte

Einsparungen vs. flächendeckende Versorgung
Seit Jahren ist bei der Vergütung in den Apotheken keine Anpassung an Inflation und Kostensteigerung erfolgt. Nun kommen auch noch steigende Energiekosten hinzu. Mit dem neuen Einsparungsgesetz werden jetzt weitere 8 Prozent der Einnahmen zugunsten der Krankenkassen gestrichen. Gerade während der Pandemie wurde die wichtige Position der Vor-Ort-Apotheken mehr als deutlich. Eine Reduzierung der Arzneimittelvergütung macht für viele Apotheken Einsparungen beim Service und Personal nötig, das schon heute kaum noch zu bekommen ist. Von einer flächendeckenden Versorgung, die der Politik angeblich so wichtig ist, kann in manchen Gegenden keine Rede mehr sein. Die Wege zur nächstgelegenen Apotheke werden zunehmend länger und spielen den Versandapotheken in die Hände. Dabei übernimmt die Apotheke gerade in strukturschwachen Räumen die wichtige Funktion als Gesundheitsberaterin. Eine gesunde Versorgungslandschaft wird durch die neuen Pläne mehr und mehr zu einer Versorgungswüste.

Optimaler Kundenservice trotz Personalmangel?
Auch die Bären-Apotheke steht im ständigen Wettbewerb um neue Mitarbeiter/innen, ohne die ein guter Kundenservice nicht haltbar ist. Der beständige Personalmangel führt aber zu einer stetigen Überlastung des bestehenden Mitarbeiterteams. Viele Überstunden können kaum noch durch Freizeit ausgeglichen werden und dabei ist ein hoher Krankenstand durch Covid-19- oder Grippewellen noch nicht einkalkuliert. Wir sind ganz klar gegen Streiks zu Lasten der Kunden, aber unser Protest darf deshalb nicht leiser sein. Die aktuellen Maßnahmen des Gesundheitsministeriums stehen im krassen Widerspruch zu einer Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung – das sieht auch der Bundesrat so und hat sich deshalb diesem entgegengestellt. Allerdings ist das geplante Gesetz hier nicht zustimmungspflichtig und benötigt im Bundestag nur eine einfache Mehrheit, die allein durch die Regierungsparteien gegeben ist.

Das neue E-Rezept auch bei uns einlösbar!

Alle Apotheken waren bundesweit ab dem 1. September 2022 dazu verpflichtet die neuen E-Rezepte einzulösen. Auch wenn dies inzwischen bei uns und in den meisten Apotheken auch so umgesetzt wurde, erreichen uns seither nur sehr wenige digitale Rezepte. Noch immer gibt es bei den Patienten:innen und Praxen vor allem technische Engpässe, die nicht so schnell behoben sind, wie die Politik sich das mit dem Vorantreiben der Digitalisierung vorgestellt hat. Vielerorts fehlt es noch immer an den nötigen Informationen. Mit dem elektronischen Rezept sollte alles komfortabler und einfacher werden, doch bisher ist davon wenig zu sehen. Was in den Niederlanden, Schweden und der    Schweiz schon länger möglich ist, kommt hier nur sehr langsam auf den Weg. Vor allem die Vorteile sind bei den Verbrauchern noch nicht angekommen, wie Wege und Zeit zu sparen und die Medikamenteneinnahme sicherer zu machen. Theoretisch müsste man dann nicht mehr zum Einlösen in die Apotheke, Ärtze:innen könnten Rezepte nach einer Videosprechstunde oder auch Folgerezepte einfach aufs Handy der Patienten:innen schicken. Und die Lieferung könnte durch unsere Boten direkt nach Hause oder ins Büro erfolgen.

Für viele noch freiwillig
Verpflichtend ist es derzeit in Praxen und Kliniken noch nicht. Erst nach der aktuellen regionalen Pilotphase sollen diese stufenweise frühestens bis zum Frühjahr 2023 auf des E-Rezept umgestellt werden. Auch die Krankenkassen sind dann gefordert, denn die Gesundheitskarten brauchen für das E-Rezept eine NFC-Funktion, die den Datenaustausch ermöglichen und die die neueren Karten bereits haben. Zusätzlich benötigt jeder Versicherte eine PIN-Nummer sowie eine CAN-Nummer. Diese 6-stellige Nummer findet man in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte. Den notwendigen PIN bekommt man bei seiner Krankenkasse.

Hier ist Technik gefragt
Wer kein neueres Smartphone (ab Android 6 oder iOS 14) oder Tablet besitzt, kann sich das Rezept mit dem Token, ähnlich einem QR-Code, auch gedruckt in der Praxis aushändigen lassen. Dieser wird dann in der Apotheke einfach gescannt. Versicherte, die sich bei ihrer Krankenkasse bereits für eine Elektronische Patientenakte (ePA) angemeldet haben, können sich auch hierüber in der Rezepte-App anmelden. Die Handy-App des Herstellers Gematik bekommt man kostenlos im App-Store. Ob das Handy die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt, wird bei der Installation der App geprüft. Im ersten Schritt betrifft die Umstellung nur gesetzlich Versicherte. Privatversicherte folgen später nach, wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen sind.

So manche Vorteile
Die Umstellung spart nicht nur Patienten:innen Zeit und Wege. Apotheken und Praxen wird die Zettelwirtschaft erspart und so eine papierlose Abwicklung ermöglicht. Patienten erfahren direkt per App, ob und wann das benötigte Medikament verfügbar ist. Da alle Verschreibungen elektronisch abrufbar sind, reduziert sich das Risiko möglicher Wechselwirkungen mit anderen Präparaten. Mit zusätzlichen digitalen Anwendungen könnten auch selbst gekaufte Mittel zur Eigenmedikation hier eingebunden und überprüft werden.

Wie begleitet uns Covid-19 durch den Herbst?

Trotz unsicherer Prognosen ist die Pandemie für viele in den Hintergrund getreten, obwohl die Infektionszahlen erneut ansteigen und Mediziner vor einer hohen Dunkelziffer warnen. So mancher Infizierte geht nicht zum Arzt und viele verzichten sogar auf den PCR-Test. Aber nur die positiven PCR-Ergebnisse fließen über die Gesundheitsämter in die offiziellen Zahlen ein. Auch der eigene Schutz durch Atemmasken oder Hygienemaßnahmen ist nur noch für wenige von Bedeutung. Trotz neuer Untervarianten wie BA.2.75.2 geben sich Politiker und sogar die WHO optimistisch und sehen das Ende der Pandemie in Sicht. Wenn auch nur unter der Bedingung, dass weiterhin alle nötigen Anstrengungen unternommen würden. Dazu zählen vor allem weitere Impfungen und Tests. Die meisten Virologen sind sich aber grundsätzlich einig und gehen für den Herbst von einer erneuten Infektionswelle aus.

Leichte oder mittelschwere Welle?
Aber egal ob nun eine schwere, leichte oder eine, wie vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach vermutet „mittelschwere Welle“ auf uns wartet, entscheidend ist, dass die nötigen Maßnahmen zur Eindämmung getroffen werden. Dazu ist natürlich neben den offiziellen Stellen auch jeder Einzelne gefordert. Ähnlich wie die Grippe ist Covid-19 von einer hohen Saisonalität geprägt. D. h. wer sich ungeschützt längere Zeit mit vielen Personen in Innenräumen aufhält, hat grundsätzlich ein erhöhtes Risiko einer Infektion. Auf absehbare Zeit werden wir mit neuen Mutationen konfrontiert sein, die nur ein Ziel haben, die inzwischen kursierenden Antikörper zu umgehen. Virologen weisen aktuell darauf hin, dass wir uns bereits in einer Phase kaum noch überschaubarer Subvarianten befinden.

Neue Subvariante BA.2.75.2
Diese neue Version ist vielleicht keine Monster-Mutation, dafür aber laut Experten extrem resistent und durchsetzungsfähig. Falls sie sich auch hierzulande durchsetzt, könnten kommende Infektionswellen also durchaus eine kritische Größenordnung mit entsprechenden Überlastungen erreichen. Dies betrifft die bekannten Gefahren sowohl für Hochrisikopatienten, als auch für die tägliche Versorgung – nicht nur in den Krankenhäusern. Ob die jetzt vorgesehenen Corona-Regeln im Winter ausreichend sind, wird man erst später wissen. Ein Grund mehr, rechtzeitig selbst Verantwortung durch die nötigen Schutzmaßnahmen zu übernehmen und mögliche Risiken nicht einfach auszublenden.

KosmetikPraxis Tübingen – neue Geräte, bessere Behandlungen!

Seit einigen Wochen liegt die neue Leistungs- und Preisübersicht unserer KosmetikPraxis Tübingen in den Bären-Apotheken aus. Manches Bewährte ist erhalten geblieben, anderes aktualisiert. Auch aufgrund unseres neuen X-Lasers haben sich einzelne Behandlungen verändert. Die dauerhafte Haarentfernung wurde durch diesen erheblich verbessert und ist nun auch bei dunkler Haut sowie hellen Haaren problemlos möglich. Als Kick-Off-Angebot kann man sich bis zum 30.11.22 auf 20 % Preisnachlass auf den 6er-Block für die dauerhafte Haarentfernung freuen. Auch das Permanent Make-up ist bis dahin um 15 % im Preis reduziert. Fans von Petra Kleins Schminkkurs ist vielleicht schon aufgefallen, dass dieser nach der Zwangs-Coronapause nicht mehr regelmäßig stattfindet. Wir haben uns entschieden, den Kurs künftig ganz individuell für kleine Gruppen bis zu max. 6 Personen in der KosmetikPraxis in Tübingen anzubieten, z. B. für einen Kolleginnenabend, den Junggesellinnen-Abschied oder auch als Geburtstagsevent. Anfragen gern bei Petra Klein direkt unter 0160-7676701. Alle aktuellen Leistungen und Preise findet man immer auch auf der Webseite unter /wellness/kosmetikpraxis/

Lieferengpässe bei Schmerz- und Fiebersäften!

Die unerwartete Erkältungswelle zu Beginn des Sommers hat vor allem bei einzelnen Medikamenten für Kinder zu massiven Problemen geführt. Der Lieferengpass bei Ibuprofen- und Paracetamolhaltigen Schmerz- und Fiebersäften begann im Juli und soll voraussichtlich im September behoben sein. Aber auch wegen verstärkter Nachfrage nach Paracetamolzäpfchen kam es schnell zu Beschaffungsproblemen. Dies passiert nicht zum ersten Mal, aber wenn es um die Versorgung der Kleinsten geht, erwarten Eltern natürlich zurecht, dass es erst gar nicht so weit kommt. Eigentlich haben wir alle kritischen Produkte mit viel Rechercheaufwand bislang noch beschaffen können, jedoch stießen auch wir wegen Apotheken, die teilweise komplett ausfielen, in den vergangenen Wochen an unsere Grenzen und mussten Kunden mitunter vertrösten oder konnten nicht so viel abgeben wie gewünscht.

Zu wenige Hersteller
Der Mangel an Paracetamolhaltigen Fiebersäften ist leider darauf zurückzuführen, dass aktuell nur noch zwei Hersteller diesen hierzulande überhaupt liefern und jeder schiebt derzeit dem anderen die Schuld hierfür zu. Seit dieser Mangel nun ganz offiziell auch so benannt wurde, dürfen die Apotheken individuell Schmerzsäfte in Eigenrezeptur herstellen. Doch auch hier gab es für die einzelnen Rohstoffe Lieferzeiten von mehreren Wochen, so dass wir erst Anfang August mit der Eigenherstellung beginnen konnten. Für Paracetamol-Schmerzsäfte bedeutet diese eine erhebliche Verteuerung. Die Abgabe ist deshalb für uns nur auf Rezept möglich. Bei der in der Apotheke hergestellten Rezeptur muss man noch mehr auf die gekühlte Lagerung und das notwendige gründliche Aufschütteln achten. Wir erklären Ihnen dabei natürlich genau, worauf man achten muss. Importe aus dem Ausland wären ebenfalls eine Alternative, wenn da nicht das Problem mit dem Beipackzettel wäre, der nicht in Deutsch vorliegt. So bleibt momentan nur das deutschsprachige Ausland als Ausweichmöglichkeit.

Keine Vorratshaltung möglich
Für die Erkältungssaison ab Herbst haben die Pharmahersteller eine größere Bevorratung der Apotheken an Medikamenten schon jetzt als nicht möglich angekündigt. Es wird also viel Kreativität und Flexibilität bei den Darreichungsformen gefragt sein. Ob als Saft, Zäpfchen oder auch Schmelztablette – entscheidend ist der verschriebene Wirkstoff. Nach zwei unter Coronabedingungen quasi ausgefallenen Erkältungssaisons wird die anstehende Saison im Herbst/Winter vermutlich mit einiger Wucht auf uns zurollen.

Neue intensive Medikationsberatung bei Polymedikation!

Die neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die seit einigen Wochen offiziell gelten, beinhalten vor allem eine intensive Beratung chronisch Kranker und Patienten/innen, die täglich mehr als fünf verordnete Medikamente einnehmen müssen. Diese durchaus zeitaufwändige Beratung ist für Betroffene einmal pro Jahr kostenlos und wird als Kassenleistung abgerechnet. Ziel ist dabei die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, die besonders immer dann gefährdet ist, wenn unerwartete Neben- oder Wechselwirkungen auftreten, mit denen so manche/r Patient/in nicht gleich zum/r verschreibenden Arzt/Ärztin geht. Bei dieser speziellen Medikationsberatung werden alle Arzneimittel erfasst, die regelmäßig eingenommen werde – verschreibungspflichtige ebenso wie frei verkäufliche OTC-Präparate. Auch vorhandene Medikationspläne, Laborwerte, Entlasspapiere und Arztbriefe werden berücksichtigt.

Viele Einnahmedetails entscheiden
Mögliche Anwendungsprobleme wie Doppelmedikationen, eine ungeeignete Dosierung wie Über- und Unterdosierungen oder falsche Dosierungsintervalle sollen so rechtzeitig erkannt und möglichst vor dem Auftreten von Nebenwirkungen behoben werden. Auch der Einnahmezeitpunkt oder Wechselwirkungen mit Lebensmitteln können bei einzelnen Medikamenten Probleme machen. Dies gilt mitunter auch für spezielle Darreichungsformen. Alle verordneten und eingenommenen Medikamente werden inkl. Dosierungsempfehlung und Einnahmezeitpunkt erfasst und abschließend in einem Medikationsplan dokumentiert. Dieser wird, wenn möglich, auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und wenn der/die Patient/in zustimmt, dem/r verordnenden Arzt/Ärztin übermittelt. Im Zweifelsfall wird der Wechsel eines Präparates auch mit dieser/diesem geklärt.

Nur mit passender Fortbildung
Optimierte individuelle Medikationspläne reduzieren Anwendungsfehler und Nebenwirkungen und erreichen meist eine höhere Therapietreue. Diese spezielle pharmazeutische Medikationsberatung  darf nur von approbierten Apothekern/innen mit einer entsprechenden Fortbildung durchgeführt werden. Termine hierfür können in der Bären-Apotheke bald auch online über www.terminland.de/Baeren_Apotheke/ gebucht werden. Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an.

Neue Testverordnung seit Juli gültig!

Die neue Coronatest-Verordnung hat die Tests ab Juli für viele teurer gemacht, für Risikogruppen bleiben sie aber kostenlos. Auch wenn der Start am 30.6.22 aufgrund des geringen Vorlaufs und der Vielzahl an Ausnahmeregelungen etwas holprig war, hat sich das notwendige Prozedere inzwischen auch in unserem Test- und Impfzentrum in Herrenberg am Hasenplatz eingespielt. Hier kann man sich weiterhin wochentags und samstags zwischen 11 und 13 Uhr testen lassen. Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben Kinder unter 5 Jahren, Personen, die mit Infizierten im selben Haushalt leben, Schwangere in den ersten drei Monaten sowie chronisch Kranke und Personen, die nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Dazu kommen pflegende Angehörige, Studienteilnehmer sowie Pflegepersonal, medizinische Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Außerdem gehören Menschen mit Behinderungen und deren Betreuer/innen sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu den Risikogruppen.

Wer muss dazu zahlen?
Daneben gibt es drei Personengruppen, die künftig einen Eigenanteil von 3 Euro leisten müssen. Dieser Beitrag wird nötig, wenn am selben Tag eine Veranstaltung oder Gaststätte in Innenräumen besucht wird, bei Besuchen von über 60-Jährigen oder gefährdeten Person mit Vorerkrankungen bzw. einer Behinderung. Auch Personen, die in den letzten 5 Tagen eine rote Warnmeldung der Corona-Warn-App bekommen haben müssen 3 € zuzahlen. Apotheken und Testzentren sind künftig verpflichtet Identität und Anspruch entsprechend zu überprüfen bzw. unterschreiben zu lassen. Alle übrigen Personen zahlen in unserem TIZ in Herrenberg 15 Euro für einen Antigenschnelltest. Neben den Schnelltests machen wir hier auch NAAT- bzw. PCR-Test sowie Antikörpertests. Alle nötigen Infos, Kosten und Termine bekommt man unter www.corona-schnelltest-gaeu.de

Reinfektionen heizen die Corona-Sommerwelle an!

Immer wieder liest man derzeit über die Problematik von Reinfektionen und dass neue Omikron-Subtypen die aktuelle Sommerwelle weiter anheizen würden. Zumindest die Corona-Sommerpause des letzten Jahres scheint es nicht zu geben, die Inzidenzen steigen täglich weiter – und dies trotz jeder Menge Antikörper durch Infektionen und Impfungen. Rund die Hälfte aller Deutschen hat sich inzwischen mindestens einmal infiziert. Was ist also los mit dem Typ BA.5? Seine mehrfachen Mutationen machen ihn offensichtlich unsichtbar für die Immunzellen Geimpfter und Genesener, deshalb treten Reinfektionen derzeit so häufig auf, auch wenn die exakte Zahl keiner kennt. Gerade bei milden Verläufen bilden sich meist aber weniger Antikörper. Neue Daten zeigen, dass vor allem geimpfte Genesene einen effektiveren Immunschutz haben als nur Genesene oder nur Geimpfte. Von der aktuellen Sommerwelle ist insbesondere die Altersgruppe zwischen 10 und 65 Jahren betroffen und zahlenmäßig vor allem die 25- bis 35-Jährigen.

Long-Covid auch bei mildem Verlauf
Besonders hinterhältig verhält sich Long-Covid, da es jeden auch nach einer mild verlaufenden Infektion treffen kann. Erste Daten weisen darauf hin, dass sich langfristige Symptome eher nach Reinfektionen als nach einer Erstinfektion einstellen. Derzeit gibt es auch keine Garantie für eine längere Immunität nach einer Infektion, hier ist alles möglich. Ob Omikron BA.5 allein aufgrund der höheren Ansteckungsquote und der Zahl der Infizierten durch schwerere Verläufe auffällt, ist derzeit noch unklar.

Intensivstationen füllen sich
Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach allein schon in der starken Ausbreitung ein höheres Risiko für schwere Verläufe sieht, schätzt das RKI das Risiko als eher gering ein. Die seit Juli ansteigende Zahl an Intensivpatienten würde allerdings eher dem Gesundheitsminister Recht geben. Mit jeder Reinfektion steigt auch das Risiko weiterer kurzfristiger gesundheitlicher Probleme und zwar bis zu sechs Monate nach der Genesung. Dazu gehören vor allem Lungenfunktionsstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Gefäßblockaden, neurologische und psychische Störungen sowie das bekannte Fatigue-Syndrom, eine Art Dauermüdigkeit.

Woher stammt BA.2.75?
Nach BA.4 und BA.5 wurde nun auch noch BA.2.75 entdeckt, eine Untergruppe des Virus BA.2, das erstmals in Indien aufgetaucht ist und nun auch bei uns identifiziert wurde. Ob sich dieser Subtyp ähnlich wie in Indien auch bei uns durchsetzt, ist noch unklar. Die große Anzahl an Mutationen an diesem Virus legt die Vermutung aber nahe. Nach wie vor gehen Forscher davon aus, dass die aktuellen Schnell- und PCR-Tests auch diese Variante erkennen würde. Zurzeit stecken wir aber noch in der Omikron-BA.5 Sommerwelle.

Fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen – auch bei uns?

Schon lange ist der Apothekerverband darum bemüht, durch neue Beratungsmöglichkeiten die Position der Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Unklar war bis vor Kurzem aber die Kostenfrage. Doch jetzt wurde für die Abrechnung durch die Krankenkassen für fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen grünes Licht gegeben. Einige Bereiche hiervon wurden bisher schon auf Wunsch in den Bären-Apotheken angeboten, vor allem Fragen der individuellen Medikation. Bei einer entsprechenden Qualifikation dürfen Apotheker/innen nun offiziell in fünf Bereichen zusätzliche Leistungen anbieten, die für die Apothekenkunden/innen kostenfrei sind. Dabei geht es vor allem um eine erweiterte Medikationsberatung, die chronisch Kranke mit mehr als fünf Medikamenten in Dauertherapie betrifft. Wichtig ist hierbei vor allem, das Erkennen vermeidbarer Neben- und Wechselwirkungen sowie das Auffinden von Alternativ-Präparaten. Dies erfolgt wo nötig, auch nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Probleme in der Arzneimittelsicherheit werden so schneller erkannt und gelöst und auch die weitere Einnahme von Medikamenten zur Selbstmedikation können einbezogen werden. Optimierte individuelle Medikationspläne reduzieren Nebenwirkungen und erreichen meist eine höhere Therapietreue.

Bluthochdruck und Asthma
Ebenfalls zu den neuen pDLs gehört die standardisierte Risikoerfassung von Bluthochdruck-Patienten/innen, also die jährliche Kontrolle und Beratung bei der Einnahme von blutdrucksenkenden Mitteln. Ein weiteres Angebot betrifft die Einweisung in die Nutzung von Inhalativa, worauf unsere Kunden/innen ebenfalls schon lange zurückgreifen können. Hiervon sind Asthmatiker/innen und COPD-Patienten/innen bei der Verschreibung eines neuen Präparats oder einer anderen Darreichungsform betroffen.

Transplantierte und TumorpatientenAufwändiger ist für viele Apotheken die entsprechende Fortbildung für die spezielle pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten sowie von Patienten/innen, die eine medikamentöse Antitumortherapie erhalten. In beiden Bereichen ist für eine effektive Arzneimitteltherapie viel Fachwissen nötig. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder wissen möchten, ob Ihre Bären-Apotheke bereits entsprechend aufgestellt ist. Die Dienstleistungen zum Bluthochdruck sowie zum Üben der Inhalationstechnik werden bereits von allen drei Bären-Apotheken übernommen. Termine hierfür können bald auch online über www.terminland.de/Baeren_Apotheke/ gebucht werden. Weitere Details zu den einzelnen Dienstleistungen folgen in den kommenden Ausgaben der BärenPost.

Corona-Impfung auch für Kinder ab 5 Jahren!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Ende Mai 2022 eine allgemeine Corona-Impfempfehlung auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ausgesprochen. Bis dahin galt diese nur für Kinder mit Vorerkrankungen. Der niedrig dosierte mRNA-Impfstoff von BioNTech war bereits seit Dezember 2021 für Kinder unter 12 in der EU grundsätzlich freigegeben und verfügbar, aber noch nicht von der STIKO empfohlen. Dies wurde nun aufgrund der vorliegenden weltweiten Datenlage nachgeholt. Empfohlen wird für diese Altersgruppe i. d. R. nur eine einmalige Grundimmunisierung. Lediglich bei Kindern in deren Umfeld sich Risikopatienten befinden, gilt eine Zweifachimpfung als sinnvoll.

Basisimmunität noch vor der Herbstwelle
Bei Kindern mit Vorerkrankungen bleibt es bei der empfohlenen doppelten Immunisierung plus Boosterimpfung. Diese veränderte Empfehlung erfolgt vorsorglich, da Experten spätestens im Herbst mit einem erneuten Anstieg der Covid-19-Infektionen rechnen. Bei Kindern sollte vorzugsweise Comirnaty von BioNTech verimpft werden, aber auch Spikevax von Moderna ist alternativ möglich. Ob diese Einmal-Impfung in dieser Altersklasse ausreicht, will die STIKO im Spätsommer oder bei einem Anstieg der Infektionszahlen erneut bewerten. „Die zunächst einmalige Impfung zielt darauf ab, jetzt eine möglichst gute Basisimmunität aufzubauen.“, so die STIKO.