Das neue E-Rezept auch bei uns einlösbar!
Alle Apotheken waren bundesweit ab dem 1. September 2022 dazu verpflichtet die neuen E-Rezepte einzulösen. Auch wenn dies inzwischen bei uns und in den meisten Apotheken auch so umgesetzt wurde, erreichen uns seither nur sehr wenige digitale Rezepte. Noch immer gibt es bei den Patienten:innen und Praxen vor allem technische Engpässe, die nicht so schnell behoben sind, wie die Politik sich das mit dem Vorantreiben der Digitalisierung vorgestellt hat. Vielerorts fehlt es noch immer an den nötigen Informationen. Mit dem elektronischen Rezept sollte alles komfortabler und einfacher werden, doch bisher ist davon wenig zu sehen. Was in den Niederlanden, Schweden und der Schweiz schon länger möglich ist, kommt hier nur sehr langsam auf den Weg. Vor allem die Vorteile sind bei den Verbrauchern noch nicht angekommen, wie Wege und Zeit zu sparen und die Medikamenteneinnahme sicherer zu machen. Theoretisch müsste man dann nicht mehr zum Einlösen in die Apotheke, Ärtze:innen könnten Rezepte nach einer Videosprechstunde oder auch Folgerezepte einfach aufs Handy der Patienten:innen schicken. Und die Lieferung könnte durch unsere Boten direkt nach Hause oder ins Büro erfolgen.
Für viele noch freiwillig
Verpflichtend ist es derzeit in Praxen und Kliniken noch nicht. Erst nach der aktuellen regionalen Pilotphase sollen diese stufenweise frühestens bis zum Frühjahr 2023 auf des E-Rezept umgestellt werden. Auch die Krankenkassen sind dann gefordert, denn die Gesundheitskarten brauchen für das E-Rezept eine NFC-Funktion, die den Datenaustausch ermöglichen und die die neueren Karten bereits haben. Zusätzlich benötigt jeder Versicherte eine PIN-Nummer sowie eine CAN-Nummer. Diese 6-stellige Nummer findet man in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte. Den notwendigen PIN bekommt man bei seiner Krankenkasse.
Hier ist Technik gefragt
Wer kein neueres Smartphone (ab Android 6 oder iOS 14) oder Tablet besitzt, kann sich das Rezept mit dem Token, ähnlich einem QR-Code, auch gedruckt in der Praxis aushändigen lassen. Dieser wird dann in der Apotheke einfach gescannt. Versicherte, die sich bei ihrer Krankenkasse bereits für eine Elektronische Patientenakte (ePA) angemeldet haben, können sich auch hierüber in der Rezepte-App anmelden. Die Handy-App des Herstellers Gematik bekommt man kostenlos im App-Store. Ob das Handy die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt, wird bei der Installation der App geprüft. Im ersten Schritt betrifft die Umstellung nur gesetzlich Versicherte. Privatversicherte folgen später nach, wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen sind.
So manche Vorteile
Die Umstellung spart nicht nur Patienten:innen Zeit und Wege. Apotheken und Praxen wird die Zettelwirtschaft erspart und so eine papierlose Abwicklung ermöglicht. Patienten erfahren direkt per App, ob und wann das benötigte Medikament verfügbar ist. Da alle Verschreibungen elektronisch abrufbar sind, reduziert sich das Risiko möglicher Wechselwirkungen mit anderen Präparaten. Mit zusätzlichen digitalen Anwendungen könnten auch selbst gekaufte Mittel zur Eigenmedikation hier eingebunden und überprüft werden.


Seit einigen Wochen liegt die neue Leistungs- und Preisübersicht unserer KosmetikPraxis Tübingen in den Bären-Apotheken aus. Manches Bewährte ist erhalten geblieben, anderes aktualisiert. Auch aufgrund unseres neuen X-Lasers haben sich einzelne Behandlungen verändert. Die dauerhafte Haarentfernung wurde durch diesen erheblich verbessert und ist nun auch bei dunkler Haut sowie hellen Haaren problemlos möglich. Als Kick-Off-Angebot kann man sich bis zum 30.11.22 auf 20 % Preisnachlass auf den 6er-Block für die dauerhafte Haarentfernung freuen. Auch das Permanent Make-up ist bis dahin um 15 % im Preis reduziert. Fans von Petra Kleins Schminkkurs ist vielleicht schon aufgefallen, dass dieser nach der Zwangs-Coronapause nicht mehr regelmäßig stattfindet. Wir haben uns entschieden, den Kurs künftig ganz individuell für kleine Gruppen bis zu max. 6 Personen in der KosmetikPraxis in Tübingen anzubieten, z. B. für einen Kolleginnenabend, den Junggesellinnen-Abschied oder auch als Geburtstagsevent. Anfragen gern bei Petra Klein direkt unter 0160-7676701. Alle aktuellen Leistungen und Preise findet man immer auch auf der Webseite unter 
Die neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die seit einigen Wochen offiziell gelten, beinhalten vor allem eine intensive Beratung chronisch Kranker und Patienten/innen, die täglich mehr als fünf verordnete Medikamente einnehmen müssen. Diese durchaus zeitaufwändige Beratung ist für Betroffene einmal pro Jahr kostenlos und wird als Kassenleistung abgerechnet. Ziel ist dabei die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, die besonders immer dann gefährdet ist, wenn unerwartete Neben- oder Wechselwirkungen auftreten, mit denen so manche/r Patient/in nicht gleich zum/r verschreibenden Arzt/Ärztin geht. Bei dieser speziellen Medikationsberatung werden alle Arzneimittel 
Immer wieder liest man derzeit über die Problematik von Reinfektionen und dass neue Omikron-Subtypen die aktuelle Sommerwelle weiter anheizen würden. Zumindest die Corona-Sommerpause des letzten Jahres scheint es nicht zu geben, die Inzidenzen steigen täglich weiter – und dies trotz jeder Menge Antikörper durch Infektionen und Impfungen. Rund die Hälfte aller Deutschen hat sich inzwischen mindestens einmal infiziert. Was ist also los mit dem Typ BA.5? Seine mehrfachen Mutationen machen ihn offensichtlich unsichtbar für die Immunzellen Geimpfter und Genesener, deshalb treten Reinfektionen derzeit so häufig auf, auch wenn die exakte Zahl keiner kennt. Gerade bei milden Verläufen bilden sich meist aber weniger Antikörper. Neue Daten zeigen, dass vor allem geimpfte Genesene einen effektiveren Immunschutz haben als nur Genesene oder nur Geimpfte. Von der aktuellen Sommerwelle ist insbesondere die Altersgruppe zwischen 10 und 65 Jahren betroffen und zahlenmäßig vor allem die 25- bis 35-Jährigen.
Schon lange ist der Apothekerverband darum bemüht, durch neue Beratungsmöglichkeiten die Position der Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Unklar war bis vor Kurzem aber die Kostenfrage. Doch jetzt wurde für die Abrechnung durch die Krankenkassen für fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen grünes Licht gegeben. Einige Bereiche hiervon wurden bisher schon auf Wunsch in den Bären-Apotheken angeboten, vor allem Fragen der individuellen Medikation. Bei einer entsprechenden Qualifikation dürfen Apotheker/innen nun offiziell in fünf Bereichen zusätzliche Leistungen anbieten, die für die Apothekenkunden/innen kostenfrei sind. Dabei geht es vor allem um eine erweiterte Medikationsberatung, die chronisch Kranke mit mehr als fünf Medikamenten in Dauertherapie betrifft. Wichtig ist hierbei vor allem, das Erkennen vermeidbarer Neben- und Wechselwirkungen sowie das Auffinden von Alternativ-Präparaten. Dies erfolgt wo nötig, auch nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Probleme in der Arzneimittelsicherheit werden so schneller erkannt und gelöst und auch die weitere Einnahme von Medikamenten zur Selbstmedikation können einbezogen werden. Optimierte individuelle Medikationspläne reduzieren Nebenwirkungen und erreichen meist eine höhere Therapietreue.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Ende Mai 2022 eine allgemeine Corona-Impfempfehlung auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ausgesprochen. Bis dahin galt diese nur für Kinder mit Vorerkrankungen. Der niedrig dosierte mRNA-Impfstoff von BioNTech war bereits seit Dezember 2021 für Kinder unter 12 in der EU grundsätzlich freigegeben und verfügbar, aber noch nicht von der STIKO empfohlen. Dies wurde nun aufgrund der vorliegenden weltweiten Datenlage nachgeholt. Empfohlen wird für diese Altersgruppe i. d. R. nur eine einmalige Grundimmunisierung. Lediglich bei Kindern in deren Umfeld sich Risikopatienten befinden, gilt eine Zweifachimpfung als sinnvoll.